Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Landwirtschaftsgesetz
Green Box, d. h. die Unabhängigkeit von der Produktion, nicht erfüllt. Zudem ist zu vermerken, dass eine Berechtigung für produktgebundene Stützung (oder Amber-Box-Massnahmen gemäss der Klassifizierung im WTO-Agrarabkommen), zwar in gegenüber heute stark reduziertem Umfang, auch nach der Umsetzung eines Doha-Abkommens weiter bestehen wird. Es werden Obergrenzen je Produkt festgelegt, die hier ebenfalls von Bedeutung sein könnten.
Tierwohlbeiträge: Die Tierwohlbeiträge fördern das Tierwohl über das im Tierschutzgesetz definierte Niveau hinaus. Sie entsprechen den heutigen Ethoprogrammen BTS und RAUS und sind als Umweltprogramme in Paragraph 12 notifiziert. Sie werden von gewissen Mitgliedern der WTO als produktions- und handelsverzerrend kritisiert. Da die Tierwohlbeiträge auf dem gleichen Konzept aufgebaut sind wie die Umweltbeiträge und andere WTO-Mitgliedsstaaten wie die USA ebenfalls Zahlungen zur Förderung des Tierwohls unter Paragraph 12 laufen lassen, scheint eine Weiterführung dieser Notifizierung gerechtfertigt. Diese Beiträge haben in einigen Fällen sogar zu einer Verkleinerung der Bestände geführt, was den Einfluss auf die Produktion nuanciert. Im Falle eines WTO-rechtlichen Verfahrens besteht jedoch ein erhebliches Risiko, dass der Massnahme die Green Box-Tauglichkeit abgesprochen würde.
2.11.2 Vergleich mit der Weiterentwicklung in der EU
Im Sinne einer kohärenten Entwicklung der Agrarpolitik sollen neben dem Vergleich zu den international bindenden Handelsregeln ebenfalls die Tendenzen im europäischen Raum näher erläutert werden. Dies vielmehr aus politischen als aus rechtlichen Gründen, zumal die europäische Agrarpolitik keinen für die Schweiz verbindlichen Rahmen einnimmt. Aufgrund der stetig wachsenden Einbindung der Schweiz in den europäischen Raum erscheint ein Vergleich der jeweiligen Entwicklungen sinnvoll. Wie in Kapitel 1.3.9 dargestellt, soll die Weiterentwicklung der GAP als Referenz zur Gegenüberstellung dienen, wobei zu erwähnen ist, dass sich die Diskussionen in der EU dazu noch in den Anfängen befinden.
Die EU plant für die Zeit nach 2013, analog zu den Schweizer Entwicklungen, die Instrumente besser auf die Ziele auszurichten. Das kann daraus geschlossen werden, dass die EU-Kommission einen Auftrag ausgeschrieben hat, der die öffentlichen Güter der europäischen Agrarpolitik beschreiben und konkrete Massnahmen zu deren Förderung vorschlagen soll. Ein entsprechender Bericht wurde im Januar 2010 veröffentlicht. Wie die stärkere Zielfokussierung umgesetzt werden soll, geht aus der Meldung der Kommission nicht hervor. Im vorliegenden Bericht werden die Leistungen der Landwirtschaft beschrieben, Ziele definiert und klar auf die Zielerreichung ausgerichtete Direktzahlungsinstrumente vorgeschlagen; Diese entsprechende Arbeit wurde im Schweizer Kontext bereits geleistet. Mit der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems kann die Schweiz ihre Pionierrolle, was die Zielausrichtung und Legitimation der Direktzahlungen anbelangt, behaupten.
Wie der Mitteilung der Kommission vom 18. November 2010 entnommen werden kann, orientiert sich die GAP nach 2013 an denselben Herausforderungen wie die Schweiz. Sie soll ihren Beitrag zur Ernährungssicherung, zur Umwelt und zum