Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 236Fedlex · Vorlage

Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017

3 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014- 2017

3.1 Ausgangslage

Mit der Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) im Rahmen der AP 2002 wurde 1999 eine allgemeine Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen geschaffen. Gemäss Artikel 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Sie sind vom Parlament für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge der Zahlungskredite für einen bestimmten Aufgabenbereich. Sie stellen keine Ausgabenbewilligung dar, signalisieren aber die Bereitschaft des Parlamentes, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft unterteilen sich in die drei Zahlungsrahmen „Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen“, „Produktion und Absatz“ und „Direktzahlungen“.

Bisher hat das Parlament dreimal einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft verabschiedet182. Im Rahmen der jährlichen Bewilligung des Voranschlags wurden die Zahlungsrahmen jeweils entsprechend den verschiedenen Spar- und Umverteilungsmassnahmen angepasst.

Auf Anregung des Parlaments hat der Bundesrat Ende 2008 beschlossen, dass bedeutende Finanzvorlagen bereits im zweiten, spätestens aber im dritten Legislaturjahr in Kraft treten sollen. Dadurch können sie in engem Bezug mit der Legislaturplanung erarbeitet und in kurzer Abfolge dem Parlament vorgelegt werden. Aufgrund dieser neuen Regelung soll die nächste ordentliche Vierjahresperiode im Bereich Landwirtschaft 2014 beginnen. Da die laufende Zahlungsrahmenperiode 2011 zu Ende geht, braucht es für die Jahre 2012 und 2013 eine Übergangslösung in Form von zweijährigen Zahlungsrahmen. Deshalb hat der Bundesrat am 30. Juni 2010 die Botschaft für die Zahlungsrahmen in den Übergangsjahren 2012 und 2013 dem Parlament überwiesen183.

Zahlungsrahmen als Instrument zur Finanzierung der wichtigsten Aufgabenbereiche

Mit der vorliegenden Gesetzesrevision sollen auch die Zahlungsrahmen für die wichtigsten agrarpolitischen Massnahmen des Bundes für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt werden. Die Zusammenfassung der Vorschläge zur Anpassung der landwirtschaftlichen Gesetzgebung und des Finanzierungsbeschlusses in der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage dient der Koordination und der Kohärenz. Es ist zweckmässig, die Gesetzesbestimmungen und den Finanzbedarf gleichzeitig einer Prüfung und Beurteilung zu unterziehen. Die Ausgestaltung der Agrarpolitik, der Finanzbedarf sowie seine zeitliche Staffelung und die zielgerichtete Verteilung auf die verschiedenen Instrumente bilden ein kohärentes Gesamtpaket und es werden für die Landwirtschaft und die nachgelagerten Bereiche voraussehbare Rahmenbedingungen geschaffen. Mit drei Zahlungsrahmen ist die nötige Flexibilität für die Auf-

182 Für die Jahre 2000-2003 BB vom 16. Juni 1999, BBl 1999 5191, für die Jahre 2004-2007 BB vom 5. Juni 2003, BBl 2003 4825 und für die Jahre 2008-2011 BB vom 5. Juni 2007, BBl 2007 4949.

183 BBl 2010 5097