Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Landwirtschaftsgesetz

räumliche und zeitliche Beschränkung der heutigen Rechtsgrundlage in Artikel 10 Absatz 4 der Jagdverordnung.

Im Sömmerungsgebiet funktioniert der Herdenschutz optimal auf der Grundlage von Umtriebsweiden und ständiger Behirtung. Diese bereits heute auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes mit dem Sömmerungsbeitrag geförderten Systeme stellen eine gute Voraussetzung zur zusätzlichen Implementierung eines effektiven Herdenschutzes dar. Sömmerungsbetriebe, die Massnahmen zum Herdenschutz umsetzen respektive Förderung gemäss dem neuen Artikel 12 Absatz 5 erfahren, sollen neu für Schafe, die im Weidesystem Umtriebsweide gesömmert werden, einen gleich hohen Sömmerungsbeitrag erhalten, wie für im System ständige Behirtung gesömmerte Schafe (vgl. Ziff. 2.3.2.4).

2.10 Legislaturplanung

Die Weiterentwicklung der Agrargesetzgebung ab 2012 ist Teil der Legislaturplanung 2008-2011. Die agrarpolitischen Massnahmen sollen hinsichtlich der Zielgenauigkeit überprüft sowie den sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen (Grenzschutz, Nachfrage im In- und Ausland, Erfüllung Verfassungsauftrag etc.) angepasst werden. Dies hat unter Berücksichtigung der vorliegenden Studien und Berichte, insbesondere des Berichts in Erfüllung der Motion WAK-S (06.3635) über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, zu erfolgen. Die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft müssen gemäss Artikel 6 LwG mit einem Bundesbeschluss festgelegt werden. Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2012 wurde als Richtliniengeschäft aufgenommen.

Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Legislaturplanung und bedeutenden Finanzierungsbeschlüssen kann die nächste Vierjahresperiode gemäss neuer Regelung in der Finanzhaushaltverordnung erst 2014 beginnen. Für die beiden Zwischenjahre 2012 und 2013 hat der Bundesrat eine eigene Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft erlassen.

2.11 Verhältnis zum internationalen Recht

Schwerpunktthema des Projekts AP 14-17 ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Daher steht die Analyse der Vereinbarkeit des neuen Systems mit dem internationalen Recht, insbesondere dem WTO-Recht, im Fokus dieses Kapitels. In einem zweiten Teil werden die Parallelen zur GAP der EU unter die Lupe genommen.

2.11.1 Verpflichtungen bei der WTO betreffend die Ausgestaltung der Direktzahlungen

Im Anschluss an die Uruguay-Runde gab die Einführung von Regeln für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen den staatlichen Massnahmen für die Landwirtschaft einen verbindlichen Rahmen. Die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, ihre Unterstützung für die Landwirtschaft, einschliesslich des Grenzschutzes, zu