Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bund
4 Auswirkungen
Nachfolgend werden die Auswirkungen der AP 14-17 dargestellt. Wo in den Ziffern 4.1 bis 4.3 nichts festgehalten wird, sind keine Auswirkungen aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen zu erwarten.
4.1 Bund
4.1.1 Personal
Produktion und Absatz
Die geplanten Massnahmen im Bereich Qualität und Markterschliessung im Rahmen der Qualitätsstrategie können zu einem Mehraufwand bei den betroffenen Bundesämtern (BAG, BVET, BLW) führen, um einen funktionierenden und glaubwürdigen Vollzug sicher zu stellen. Der genaue Ressourcenbedarf hängt von der Konkretisierung der einzelnen Massnahmen auf Verordnungsstufe ab. Die Aufhebung der Bestimmungen im Bereich Milchwirtschaft (Art. 30-36a, 40-42 LwG) hat keine personellen Auswirkungen zur Folge. Die Einsparungen wurden bereits realisiert.
Direktzahlungen
Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems führt zu einem Ausbau der freiwilligen Programme, was in gewissen Bereichen zu einem Mehraufwand führt. Zu nennen sind hier die Erweiterung der Biodiversitätsbeiträge auf das Sömmerungsgebiet, die Einführung von Landschaftsqualitäts- und Ressourceneffizienzbeiträgen und die vorgesehenen Erweiterungen im Bereich der Produktionssystembeiträge (graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion und allfällige weitere Programme). Im Gegenzug sind bei den Programmen nach Art. 77a und 77b mit einer leichten Entlastung zu rechnen. Insgesamt resultiert ein permanenter Mehrbedarf von 2,5 Stellen.
Die Umstellung bei den weiteren Direktzahlungsinstrumenten (Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge) hat in der Anfangsphase insbesondere auch aufgrund der Umstellung auf georeferenzierte Daten einen befristeten Mehrbedarf von 1,5 Stellen zur Folge.
Soziale Begleitmassnahmen und Strukturverbesserungen
Die Anpassungen können mit den bestehenden personellen Ressourcen bewältigt werden.
Rechtschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen
Der Vollzug der Behördenbeschwerde bei Fruchtfolgeflächen hat einen Bedarf von 0,5 Stellen zur Folge.