Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2014-2017
Jahren führen, allfällige weitere Massnahmen dürften dagegen eine deutlich geringere finanzielle Wirkung haben.
Die Einführung von national wirkenden Ressourceneffizienzbeiträgen erfordert 2014 rund 10 Millionen Franken. Bis 2017 steigen diese Mittel auf 50 Millionen Franken an, wobei die Hälfte dieses Anstiegs durch einen Rückgang der Mittel für die auslaufenden Programme nach Art. 77a und 77b LwG kompensiert wird. Beim Beitrag nach Art. 62a GSchG ist nur mit einem leichten Anstieg des Mittelbedarfs zu rechnen. Gesamthaft ist somit von einem Mehrbedarf gegenüber heute von 10 Millionen im Jahr 2014 und 31 Millionen Franken im Jahr 2017 auszugehen.
Anpassungsbeiträge
Die Einführung von Anpassungsbeiträgen stellt die Sozialverträglichkeit des Systemübergangs aus einzelbetrieblicher wie auch aus sektoraler Sicht sicher. Durch die Entkopplung von den Produktionsfaktoren tragen die Anpassungsbeiträge zu einer besseren Flächenmobilität und einer höheren Transfereffizienz bei. Da der heutige allgemeine Flächenbeitrag primär zur Einkommenssicherung dient, fliessen diese Mittel zum Grossteil in den Anpassungsbeitrag. Der Anpassungsbeitrag soll im Jahr 2014 nicht wie im Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorgesehen bei 900 Millionen Franken, sondern bei 653 Millionen Franken festgesetzt werden. Die Differenz von knapp 250 Millionen Franken soll zusätzlich für die leistungsbezogenen Instrumente zur Verbesserung der Zielerreichung eingesetzt werden. Die Summe der Anpassungsbeiträge pro Jahr wird sich verändern. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den im Zeitablauf zunehmenden leistungsbezogenen Direktzahlungen und dem vorhandenen Direktzahlungsbudget.
Die Anpassungsbeiträge stellen eine Residualgrösse zwischen dem gesamten Direktzahlungsbudget und dem Bedarf für die leistungsbezogenen Instrumente dar. Unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Mehrbedarfs bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen ergibt sich für den Anpassungsbeitrag im Jahr 2014 eine Summe von 653 Millionen Franken. Da die leistungsbezogenen Direktzahlungen aufgrund der angenommenen Beteiligungszunahmen bis 2017 um rund 173 Millionen Franken ansteigen, sinken die Mittel für den Anpassungsbeitrag auf 480 Millionen Franken. Dieser Betrag wird gemäss den Modalitäten, wie sie im Konzept (vgl. Ziff. 2.3.2.10) ausgeführt sind, auf die Betriebe verteilt.
Tabelle 45 enthält die oben aufgeführten Entwicklungen für die Jahre 2014-2017 für die einzelnen Instrumente.