Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen
Landschaftsqualitätsbeiträge
Die Landschaftsqualitätsbeiträge sind ein neues Instrument und benötigen in der Anfangsphase bis zum Abschluss der Pilotprojekte noch nicht sehr viele Mittel. Danach ist jedoch mit einem kontinuierlichen Anstieg der Ausgaben zu rechnen.
In Analogie zur Entwicklung der Beteiligung an Vernetzungsprojekten (ÖQV) während der ersten vier Jahre nach Einführung, kann angenommen werden, dass bis 2017 ein Sechstel der Betriebe und Sömmerungsbetriebe Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen haben werden und Beiträge erhalten. Es kann somit von einem Anstieg des Mittelbedarfs von 10 Millionen Franken im Jahr 2014 auf 80 Millionen Franken im Jahr 2017 ausgegangen werden.
Produktionssystembeiträge
Bei den Produktionssystembeiträgen sollen die heutigen Beiträge für den biologischen Landbau und die extensive Produktion von Getreide und Raps auf dem heutigen Niveau weitergeführt werden. Im Rahmen der sektoralen Erweiterung der integrierten Bewirtschaftung auf ein Extensoprogramm für Kartoffeln ist mit einem ansteigenden Bedarf zu rechnen, ebenso für das neue Programm zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion. Nicht in die finanzielle Planung aufgenommen wurden Mittel für neue gesamtbetriebliche Programme, da für solche im Rahmen der Vernehmlassung zuerst die Akzeptanz und der Bedarf eruiert werden soll. Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS ergibt sich sowohl durch weitere Beteiligungszunahmen sowie spezifische Erhöhungen der Beitragsansätze bei einzelnen Tierkategorien ein Mehrbedarf.
Die Erhöhung von 28 Millionen bei den Produktionssystembeiträgen im Jahr 2014 ist zu zwei Dritteln auf den Mittelbedarf des neuen Programms für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion zurückzuführen. Der übrige Anstieg ergibt sich einerseits durch die Erweiterung des Extensoprogramms auf die Kartoffelproduktion. Andererseits steigt der Bedarf bei den bestehenden BTS- und RAUS-Programmen durch die generelle Aufhebung der Abstufung der Direktzahlungen nach Tierzahlen, die Beitragserhöhungen bei spezifischen Tierkategorien und die Beteiligungszunahme. Der Beitrag für den biologischen Landbau wird auf dem bisherigen Niveau weitergeführt. Bis 2017 ergibt sich bei den Produktionssystembeiträgen ein weiterer Mehrbedarf von 39 Millionen Franken aufgrund von Beteiligungszunahmen beim Programm für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion und bei den Tierwohlprogrammen.
Ressourceneffizienzbeiträge
Die heutigen regional und sektoral ausgerichteten Programme zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die regionalen Projekte nach Art. 62a GSchG werden weitergeführt. Bei ersteren werden laufende Projekte im Zeitraum 2014 bis 2017 aufgrund der Befristung zu Ende gehen. Neue Projekte können weiterhin iniziiert werden. Der finanzielle Bedarf dürfte aber in der Summe geringer ausfallen, weil insbesondere die Förderung von Schleppschlauchsystemen durch die nationalen Ressourceneffizienzbeiträge abgelöst wird. Bei den Gewässerschutzprojekten ist mit einer weiteren leichten Ausdehnung zu rechnen. Bei den national wirkenden Ressourceneffizienzbeiträgen wird eine flächendeckende Wirkung der Förderung von Schleppschlauchsystemen zu einem starken Anstieg in den ersten