Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Auswirkungen

4.1.2 Finanzen

Ausgaben

Die Auswirkungen auf die Agrarausgaben innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen sind unter Ziffer 3.5 dargelegt. Die vorgeschlagenen Mittel für die Jahre 2014-2017 entsprechen den finanzpolitischen Vorgaben des Bundesrates.

Einnahmen

Die Senkung des Zollkontingentsansatzes für Brotgetreide reduziert die Zolleinnahmen ab 2014 um maximal 2,1 Millionen Franken.

4.1.3 Informatik

Die Erfassung, Pflege und Auswertung von Daten im Bereich Direktzahlungen erfolgt über eine Informatikplattform, welche die verschiedenen Systeme und Anwendungen auf Stufe Bund und Kantone koordiniert. Bei der Umsetzung im Jahr 2014 werden diese Anwendungen in Betrieb sein und müssen an die neuen Direktzahlungsinstrumente angepasst werden. Aufgrund der Umstellung auf georeferenzierte Daten ist insbesondere in diesem Bereich zu Beginn mit einem erhöhten Aufwand bei der Anpassung der entsprechenden Systeme zu rechnen.

Die übrigen Massnahmen haben keine Auswirkungen auf die Informatik.

4.2 Kantone (Personell, Finanziell, Informatik)

Produktion und Absatz

Die Aufhebung der Massnahmen zugunsten nachwachsender Rohstoffe führt zu einer geringfügigen personellen Entlastung der Kantone. Die übrigen Massnahmen (Qualitäts- und Absatzförderung, Tierproduktion) haben keine Auswirkungen auf die Kantone.

Direktzahlungen

Personell

Grundsätzlich führen die vorgeschlagenen Änderungen bei den Kantonen zu einem zeitlich befristeten Aufwand, damit die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können (angepasste Beitragstypen, neue Terminologie). Der Vollzugsaufwand für die Kulturlandschaftsbeiträge, die Versorgungssicherheitsbeiträge und die Anpassungsbeiträge wird in der gleichen Grössenordnung sein wie heute für die allgemeinen Direktzahlungen. Gleiches gilt für die Tierwohlbeiträge.

Zusätzlicher Aufwand entsteht bei den Biodiversitätsbeiträgen mit der Einführung neuer Elemente und der Ausdehnung auf das Sömmerungsgebiet, bei den neuen Landschaftsqualitätsbeiträgen und bei den Produktionssystembeiträgen aufgrund der Erweiterung auf graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion und allfällige weitere Programme.