Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Kantone (Personell, Finanziell, Informatik)
Der abgestimmte Vollzug von NHG und LwG eliminiert Doppelspurigkeiten bei den Kontrollen, kann aber in Kantonen, in denen die Bereiche Landwirtschaft und Naturschutz nicht in der gleichen Organisationseinheit angesiedelt sind, zu Mehraufwand bei der Koordination führen.
Mit der Einführung von national ausgerichteten Ressourceneffizienzbeiträgen können Kantone entlastet werden, die Programme nach Art. 77a und 77b LwG heute in Eigenregie initieren und betreiben. Insbesondere wenn es um die Schliessung von überregionalen Ziellücken geht, sind Ressourceneffizienzbeiträge von Vorteil, weil damit nicht Projekte einzeln erarbeitet, umgesetzt und administriert werden müssen.
Weitere Entlastungen ergeben sich bei der Vernetzung. Mit regionalisierten Qualitätszielen können Standardmassnahmen festgelegt werden, was zu einer Vereinfachung führt. Weiter können gewisse prozessorientierte Anforderungen vereinfacht werden.
Die Aufhebung des Vertragszwangs bei Hofdüngerabgaben führt bei den Kantonen ebenfalls zu einem administrativen Minderaufwand.
Unterstützend für die Kantone wirken zudem neue EDV-Lösungen (z.B. HODUFLU) und andere Vollzugshilfeinstrumente, die ihnen vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt führt die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems zu einem zeitlich befristeten Mehraufwand für die Kantone. Der Mehraufwand für neue permanente Instrumente wie beispielsweise die Landschaftsqualitätsbeiträge kann jedoch, nachdem der Systemwechsel vollzogen ist, dank Entlastungen in anderen Bereichen und effizienteren Vollzugsinstrumenten mit den bisherigen personellen Ressourcen bewältigt werden.
Finanziell
Die Umstellung aus instrumenteller und organisatorischer Sicht hat einen zeitlich befristeten personellen Mehraufwand mit den entsprechenden Kosten zur Folge.
Die Übernahme der Restfinanzierung der biologischen Qualität durch den Bund hat eine Entlastung bei den Kantonen von rund 10 Mio. Franken im Jahr 2014 zur Folge. Diese Einsparung berücksichtigt nur die Übernahme der Restfinanzierung bei einer Weiterführung des bestehenden Systems. Änderungen wie neue beitragsberechtigte Flächen (z. B. biologisch wertvolle Sömmerungsflächen), Beitragserhöhungen bei bestehenden Flächen, sowie die Einführung einer weiteren Qualitätsstufe und die Förderung der Objekte von nationaler Bedeutung sind in diesem Betrag nicht berücksichtigt. Würden diese Änderungen auch berücksichtigt, würde die Entlastung der Kantone deutlich höher ausfallen. Aufgrund der Zunahme der beitragsberechtigten Flächen vergrössert sich das Entlastungspotential bis ins Jahr 2017.
Der Bund und die Kantone finanzieren heute Massnahmen nach NHG auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Durch die Integration der Förderung dieser Flächen in den Beitrag für die biologische Qualität, zusammen mit der vollständigen Übernahme der Restfinanzierung in diesem Bereich durch den Bund ergibt sich für die Kantone ein zusätzliches Einsparpotenzial.