Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Auswirkungen

Auf Stufe Bund bleiben die entsprechenden Kredite im Aufgabengebiet des NHG, werden aber zur Finanzierung dieses Mehraufwandes jährlich vom BAFU ans BLW transferiert.

Die Ablösung von regionalen, kofinanzierten Ressourcenprogrammen nach Art. 77a und 77b LwG durch national ausgerichtete Ressourceneffizienzbeiträge beispielsweise im Bereich Ammoniak (Schleppschlauch) führt mittelfristig ebenfalls zu einer Entlastung der Kantone.

Bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen ist bei einem Kofinanzierungsanteil der Kantone von 20 Prozent je nach Beteiligung mit ca. 20 Millionen Franken Mehrbedarf im Jahr 2017 zu rechnen.

Gesamthaft haben die Änderungen zu Beginn der Umsetzung der AP 14-17 eine Entlastung der Kantone zur Folge. Mit der erwarteten zunehmenden Beteiligung bei den kofinanzierten Landschaftsqualitätsbeiträgen in den Folgejahren steigt auch der finanzielle und administrative Aufwand für die betroffenen Kantone. Mittelfristig hat die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems keine Mehr- oder Minderbelastung der Kantone zur Folge und ist NFA-konform.

Wie sich die Weiterentwicklung auf die Verteilung der Bundesgelder zwischen den Kantonen auswirkt, wurde auf der Basis der Betriebsstrukturen im Jahr 2009 abgeschätzt. Dabei wurden möglichst realistische Annahmen für die Beteiligungszunahmen bei den freiwilligen Programmen getroffen. Aufgrund der Analysen ist nur mit geringfügigen Verschiebungen der Direktzahlungen zwischen den Kantonen zu rechnen (Abbildung 44). Da nicht genau vorhergesagt werden kann, welche Betriebe sich verstärkt bei den freiwilligen Programmen engagieren, können die realen Werte von den prognostizierten abweichen.