Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten
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Der Kanton VD will bei der Berechnung der Anpassungsbeiträge die Art. 77a und 77b LwG und Art. 62a GSchG nicht berücksichtigen.
Eine grosse Mehrheit der Kantone, KOLAS und LDK, SVP, CVP und BDP, die bäuerlichen Kreise,
Natur- und Umweltschutzorganisationen sowie weitere Organisationen fordern eine Reduktion der Mittel der Anpassungsbeiträge zu Gunsten von anderen Direktzahlungen oder teilweise auch zu Gunsten der Grundlagenverbesserungen. Demgegenüber wollen Organisationen aus Wirtschaft und Handel sowie WWF und Pro Natura, die Mittel für die Anpassungsbeiträge erhöhen oder zumindest nicht senken.
Anpassungsbeiträge als personengebundene Beiträge
Der Vorschlag der Vernehmlassung wird von der GLP explizit unterstützt. Eine Mehrheit der Kantone, KOLAS und LDK, SP und GPS, Agrarallianz, Bio Suisse, VKMB, WWF, Greenpeace, SKS und weitre Organisationen möchten die Beiträge betriebsbezogen ausrichten. SG, SVP, CVP und BDP, SBV und weitere bäuerliche und andere Organisationen wollen den Beitrag bei Betriebsübergaben vor allem innerhalb der Familie weitergeben. Der Kanton VD, SVP, SP und die Grünen sowie SBV, VKMB,
WWF, Greenpeace und weitere vor allem bäuerliche Organisationen fordern, nach der Betriebsaufgabe keine Beiträge mehr auszurichten. Agridea will sie noch mindestens 3 Jahre weiterführen.
Befristung der Beiträge
Die SVP, der SBV, AGORA und einige kantonale Bauernverbände unterstützen den Vorschlag, die Anpassungsbeiträge nicht zu befristen. Die Kantone BE, LU und UR, KVU und KBNL, SP, FDP, die Grünen und BDP, Agrarallianz, VKMB, SAB, SAV, Bio-Suisse, Natur-, Umwelt- und Tierschutzorganisationen sowie SKS fordern eine Terminierung der Beiträge auf 6-10 Jahre. Interessenvertreter Berggebiet und Verein Vision Landwirtschaft wollen die restlichen Beiträge nach Ablauf der Befristung in einen Betriebsbeitrag mit höheren Anforderungen umwandeln. Die GLP möchte einen schnelleren Ab- bzw. Umbau.
3.4.11 Dezentrale Besiedlung
Fünf Kantone (UR, SZ, GL, AI, GR), die LDK und die KOLAS sind der Ansicht, die dezentrale Besiedlung des Landes solle ein unmittelbares Ziel der Direktzahlungen bleiben und Gegenstand spezifischer Massnahmen sein. Die Kantone LU und TG fordern eine Erhöhung des Budgets für Strukturverbesserungen zugunsten der Projekte zur regionalen Entwicklung und periodischen Wiederinstandstellung, da diese konsequent zur dezentralen Besiedlung beitragen würden.
Die SVP fordert eine Anpassung des Raumplanungsgesetzes, die einen kompletten Umbau landwirtschaftlicher Gebäude in Wohngebäude ermöglicht. Die Grünen sind der Ansicht, eine produzierende Landwirtschaft trage zum Ziel der dezentralen Besiedlung bei, doch müssten noch andere Politikbereiche hinzugezogen werden.
Die SAB und sechs bäuerliche Organisationen fordern die Entwicklung von spezifischen Massnahmen, die durch einen Teil des für die Anpassungsbeiträge vorgesehenen Betrags finanziert werden sollen.
3.4.12 Quantitativer Bodenschutz
Im Allgemeinen begrüssen die meisten Kantone die Bereitschaft zum Schutz der Fruchtfolgeflächen und die Massnahmen gegen den Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Vier Kantone (UR, ZG, AI und TI) sind der Ansicht, die landwirtschaftliche Nutzfläche solle in den Bestimmungen des Raumplanungsrechts in gleichem Masse geschützt werden, wie der Wald.
Der Vorschlag der Einführung einer Kofinanzierung der Direktzahlungen, die jene Kantone, die ihr Fruchtfolgeflächen-Kontingent nicht mehr erreichen, benachteiligt, wurde von allen Kantonen, die sich dazu geäussert haben (UR, SZ, OW, NW, ZG, BL, AI, SG, AG, TG, TI, JU) sowie von der LDK und der KOLAS klar abgelehnt. Unter den politischen Parteien sprach sich nur die GLP explizit für den Vorschlag aus. Alle landwirtschaftlichen Organisationen betonten die Notwendigkeit eines besseren
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