Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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aus. Sie sind der Meinung, dass die darin festgehaltenen Vorgaben die Allgemeinverbindlichkeit zu stark einschränken und dass die Ernährungssouveränität durch die Streichung dieses Absatzes gestärkt wird. Die BOB und die BSM fordern zudem, dass in Art. 9 die Rechtsgrundlage für ein Interventionssystem analog demjenigen in der EU geschaffen wird.

Marktentlastung und Risikoabsicherung

Drei Kantone (BL, AI und TG) und die KOLAS, der SBV sowie weitere landwirtschaftliche Organisationen (darunter AGORA, SBLV, Mutterkuh, SRP, SGPV, Swiss granum, VSGP und kantonale Bauernverbände) sowie DSM sind der Auffassung, dass im Falle der Streichung von Art. 55 Abs. 2 LwG ein neuer Art. 13 Abs. 2 LwG eingeführt werden muss, der dem Bundesrat die Kompetenz gibt, Organisationen bei der Marktentlastung zu unterstützen. Uniterre schliesst sich dieser Forderung an und verlangt zudem, dass Exportsubventionen jeglicher Art verboten werden. Der VSF spricht sich für die Beibehaltung von Artikel 13 in der jetzigen Version aus. Emmi fordert, dass ein Interventionssystem für den Schweizer Milchmarkt geschaffen wird, analog zu jenem bei Fleisch und Eiern.

Fünf Kantone (LU, AR, AI, AG und VS), die SVP und die BDP, der SBV sowie weitere landwirtschaftliche Organisationen (darunter AGORA, VKMB, SBLV, Bio Suisse, SRP, Suisseporcs, SGP, SGPV,

SOV, VSGP und kantonale Bauernverbände) sowie die UFA AG beantragen die Einführung eines neuen Artikel 13b, der dem Bund erlauben soll, Massnahmen zur Minderung der Risiken des Klimas, des Wetters und der Preisvolatilität zu treffen oder zu unterstützen.

Zollansätze und Zolleinnahmen

Sechs Kantone (SZ, OW, AR, AI, TG und TI) und die KOLAS verlangen eine Ergänzung von Artikel 17 über die Einfuhrzölle mit dem Hinweis auf das Prinzip der Ernährungssouveränität. Fünf Kantone (AR, AG, VD, VS und JU), die SVP und die BDP, der SBV sowie weitere landwirtschaftliche Organisationen (darunter AGORA, Uniterre, SBLV, SRP, SGP, SGPV, Swiss granum, SOV, VSGP und kantonale Bauernverbände) sowie DSM und VSF beantragen eine Ergänzung des Artikels 17 mit dem Ziel, eine „sichere“, „wesentliche“ oder „zu 60%“ Versorgung mit inländischen Produkten zu garantieren. Coop spricht sich explizit gegen mögliche Zollerhöhungen zur Steigerung des Selbstversorgungsgrades aus.

Sechs Kantone (SZ, OW, BL, AI, TG und JU) und die KOLAS, die SVP, der SBV sowie weitere landwirtschaftliche Organisationen (darunter AGORA, SBLV, SRP, Suisseporcs, SGP und kantonale Bauernverbände) wollen, dass die Reservierung von Zolleinnahmen in Artikel 19a für Begleitmassnahmen zu internationalen Agrarabkommen bis 2017 verlängert wird. Die UFA AG will Zolleinnahmen zweckbinden, der VSP möchte Zolleinnahmen aus Pferdeimporten für die Pferdezucht reservieren, Uniterre und agrisodu beantragen, dass Zolleinnahmen auf Produkten mit niedrigen sozialen Standards den Ursprungsländern und solche auf Futtermitteln der einheimischen Futtermittelproduktion zu Gute kommen sollen.

Marktbeobachtung

Zwei Kantone (VS und JU), der SBV sowie 43 weitere landwirtschaftliche Organisationen (darunter AGORA, Uniterre, SBLV, Bio Suisse, SMP, SRP, SGP und kantonale Bauernverbände) sind der Auffassung, dass das Instrument Marktbeobachtung (Art. 27 LwG) für eine Erhöhung der Transparenz und ein gutes Funktionieren der Agrarmärkte zentral ist und verstärkt werden muss. Der Bund soll sich an der Finanzierung von Beobachtungstätigkeiten, die über das angestammte Gebiet hinausgehen, finanziell beteiligen können. Die Margenverteilungen bei den Marktakteuren entlang der Wertschöpfungskette wie auch diejenige bei der Labelproduktion sollen verstärkt beobachtet werden. Bio Suisse will, dass eine separate Beobachtung der Importe von Bio- und konventioneller Ware eingeführt wird. Agri Genève verlangt gar eine Interventionsmöglichkeit bei Marktversagen. Demgegenüber sprechen sich drei Organisationen (Emmi, FIAL und VSIG) für eine unveränderte Weiterführung der Marktbeobachtung aus. Die Kantone VS und JU, die Grünen und der SBV sowie zahlreiche weitere nationale und regionale landwirtschaftliche Organisationen machen darauf aufmerksam, dass die deutsche und französische Version von Art. 27 Abs. 1 LwG nicht deckungsgleich sind.

Die VSF ist der Ansicht, dass die Muss-Formulierung in Artikel 27 zur Marktbeobachtung in eine Kann-Formulierung geändert werden sollte. Sie regt an, dass auch privatrechtliche Organisationen mit die-

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