Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 17 Seiten

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1 Ausgangslage

Die am 29. September 2009 lancierte Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin“ wurde am 1. April 2010 mit über 200'000 Unterschriften eingereicht. Getragen wird die Initiative vom Berufsverband der Haus- und KinderärzInnen Schweiz („Hausärzte Schweiz“), der von den drei Fachgesellschaften der ärztlichen Grundversorger (Schweizerische Gesellschaften für Allgemeinmedizin SGAM, für innere Medizin SGIM und für Pädiatrie SGP) gegründet wurde, um gemeinsame berufspolitische Ziele anzugehen1.

Es ist deklariertes Ziel der Initiantinnen und Initianten, die Hausarztmedizin in der Schweiz zu verankern sowie die Berufsausübung der Hausärztinnen und Hausärzte zu erleichtern und finanziell attraktiver zu gestalten, so dass der Beruf für eine junge Generation von Ärztinnen und Ärzten wieder an Anziehungskraft gewinnt. Dies soll mit mehreren, in der Verfassung verankerten Zielen und Massnahmen, die Bund und Kantone vermehrt in die Pflicht nehmen, erreicht werden. Zentral sind dabei die Rollendefinition der Hausärztinnen und Hausärzte als in der Regel erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen und der Anspruch auf gesicherten Zugang zur Berufsausübung.

In einem Grundsatzentscheid hat der Bundesrat am 13. Oktober 2010 beschlossen, die Initiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dieser nimmt einzelne Anliegen der Initiative auf, anerkennt die wichtige Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Teil der medizinischen Grundversorgung, ohne ihnen aber eine bevorzugte Stellung zuzusprechen. Er bindet sie jedoch als wesentlichen Teil in eine vernetzte, koordinierte und multiprofessionelle medizinische Grundversorgung ein. Begleitet wird der Verfassungsartikel von einem Bündel an Massnahmen, welche schon aufgrund der heute bestehenden rechtlichen Grundlagen realisiert werden können und die Situation der Hausärztinnen und Hausärzte verbessern sollen.

2 Zum Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 6. April 2011 die Vernehmlassung eröffnet; sie dauerte 3 Monate (vom 6. April bis zum 6. Juli 2011). Neben den Kantonen wurde die Konferenz der Kantonsregierungen, 10 interkantonale Organisationen, 14 politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Verbände der Wirtschaft und 78 weitere Organisationen und interessierte Kreise, insgesamt 140 Adressatinnen und Adressaten, begrüsst (vgl. Anh. 3, Liste der Vernehmlassungsadressaten). Insgesamt gingen 115 Stellungnahmen ein (vgl. Anhang 1, Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden).

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

3.1 Allgemeine Bemerkungen

Im Rahmen der Vernehmlassung sind gesamthaft 115 Stellungnahmen eingegangen (siehe Anhang 1). Die statistische Übersicht zeigt, welche der begrüssten Vernehmlassungsteilnehmenden auch inhaltlich Stellung genommen haben (siehe Anhang 2). So haben 25 Kantone2 sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), sieben der 13 angeschriebenen Parteien3, zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete Stellung genommen und von den acht angeschriebenen gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft haben fünf geantwortet4. Von den zehn interkantonalen Organisationen, die begrüsst wurden, haben sieben

1vgl. http://www.hausaerzteschweiz.ch/.

2 Stellungnahmen der Kantone AR, AI, AG, BE, BS, BL,FR, GE,GL, GR, JU, LU, OW, NW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, VS, VD, ZG, ZH.

3 Stellungnahme CSP, CVP, FDP, GLP, GP, SP, SVP.

4 Stellungnahme Schweizerische Arbeitgemeinschaft der Berggebiete SAB, Schweizerischer

Städteverband, economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer

Arbeitgeberverband, Travail Suisse, Schweizerischer Gewerkschaftsbund.