Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Bundeskompetenz zwischen der Definition von versorgungsbezogenen Ausbildungzielen und konkreten Versorgungseingriffen gesehen werde26. Aus bildungs- und hochschulpolitischer Sicht verwarfen einzelne Kantone diesen Absatz27. Es wurde dabei auf die Bildungsartikel der Verfassung Art. 63 BV Art. 64a BV verwiesen28. Die schweizerische Universitätskonferenz (SUK/CUS) sah keine Notwendigkeit einer verfassungsmässigen Bestimmung, da dies schon im MedBG geregelt sei29. Die Konferenz für Hochschulmedizin (KfHM) und die Schweizerische Medizinische Interfakultätskommission (SMIFK) erachteten über das aktuelle MedBG hinausgehende Bestimmungen als nicht oportun30. Positiv aufgenommen wurde die umfassende Regelung von verschiedenen Verbänden der nicht-universitären Gesundheitsberufe: physiosuisse, evs und der SVBG wünschten dabei einen Zusatz, dass das Wissen der Interessenverbände und die Erfahrung aus der Praxis zu berücksichtigen sei31. Positiv äusserten sich auch verschiedene Fachhochschulen und die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen Schweiz (KFH) sowie die Stiftung careum32. Sie sahen durch die einheitlichen Vorgaben der Aus- und Weiterbildung eine Möglichkeit, mehr Vergleichbarkeit und Transparenz der Bildungsangebote und eine Grundlage für interprofessionell abgestimmte Kooperation zu schaffen. Die Hochschule für Gesundheit WE’G wünschte eine Klärung durch Differenzierung der Begriffe „Medizinal- und Gesundheitsberufe“. Die Haute école vaudoise de la santé (Hecv) verlangte im Erläuternden Bericht eine Aufzählung der betroffenen Berufe33. Die Idee des Kontinuums von Aus- und Weiterbildung und Berufsausübung sowie die Interprofessionalität wurde vom Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) explizit unterstützt34.
4.4. Absatz 3
4.4.1 Absatz 3 lit. a
Da Absatz 3 lit. a sowohl die Steuerung und Koordination der Versorgung als auch jene des Aus- und Weiterbildungsangebotes als subsidiäre Kompetenz des Bundes zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung definiert, gab es zwei Hauptausrichtungen der Stellungnahmen. Die einen fokussierten primär die Frage der Versorgungssteuerung und die andern diskutierten die hochschul- und bildungspolitische Konsequenz. Es wurde kritisiert, dass dieser Buchstabe ein „Gummiartikel“ sei, der die eigentlichen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen verwische35. Die neue subsidiäre Planungs- und Regelungszuständigkeit stellte nach Meinung der Hausärzte Schweiz die traditionelle Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in Frage und schwäche die Kantone36. Die GDK verlangte, dass die Bundeskompetenzen ausschliesslich auf die Förderung der Hausarztmedizin und genauer der ambulanten Hausarztmedizin zu fokussieren sei. Bezüglich der Kompetenzverschiebung mit Auswirkung auf die Zulassung zum Medizinstudium wurde verlangt, dass der Bund die diesbezüglichen Kosten übernehme37. Dieser Meinung schlossen sich die Kantone mehrheitlich an. H+, economiesuisse und die FMH lehnten explizit eine Ausweitung der Kompetenzen und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes ab38.
Aus bildungs- und hochschulpolitischer Sicht wurde Abs. 3 in den ablehnenden Stellungnahmen mit dem Argument verworfen, dass er einen starken Eingriff in die gemeinsamen Kompetenzen der Kantone und des Bundes gemäss Art. 63a BV darstelle. Zudem wurde die Notwendigkeit der fiskalischen Äquivalenz zwischen Intervention und Kosten betont39. Hervorgehoben wurde jedoch, dass grundsätzlich genügend Ausbildungsplätze angeboten und die praxisbezogene Forschung gefördert und genügend Praxisassistenz-Stellen geschaffen werden sollten40. Die Helsana begrüsste ausdrücklich eine Stärkung der Rolle des Bundes im Hinblick auf eine bessere Steuerung und
26Stellungnahme der GDK.
27Stellungnahme der Kantone BS, NW, OW, SZ und ZH.
28Stellungnahme ZH.
29Stellungnahme Schweizerische Universitätskonferenz SUK/CUS.
30Stellungnahme KfHM/SMIFK.
31Stellungnahmen SHV, PhysioSuisse, evs, SBK, SVBG.
32Stellungnahmen careum, zhaw, fhsg, KFH, Hesso, bfh Gesundheit.
33Stellungnahme Hecv.
34Stellungnahme SWTR.
35Stellungnahme ChiroSuisse.
36Stellungnahme Hausärzte Schweiz.
37Stellungnahme der GDK.
38Stellungnahme H+ vom, economiesuisse, FMH.
39Exemplarische Stellungnahmen Kantone BE, OW, SO, UR.
40Exemplarische Stellungnahmen BE, SZ, JHas.