Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
dem direkten Gegenentwurf das Potential einer Alternative zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ zu10.
Ein Grossteil der Kantone folgte der GDK und forderte einen angepassten Gegenentwurf. Sie begrüssten einen direkten Gegenentwurf und nahmen eine kritische Haltung gegenüber der Volksinitiative ein. Am direkten Gegenentwurf des BR wurde kritisiert, dass er sich nicht nur auf die ambulante Grundversorgung beschränke und die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen zum Teil neu regle. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen des „Dialog Nationale Gesundheitspolitik“ ein geordnetes Verfahren eingeleitet worden ist, welches die Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Gesundheitspolitik optimieren soll. Kritisert wurde weiter, dass der Begriff der Grundversorgung zu wenig klar definiert sei, dass die Interventionsvoraussetzungen des Bundes nicht genügend beschrieben wurden und dass die Frage der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung der Steuerungskompetenz und der Finanzierung)11 nicht geklärt sei. In all diesen Stellungnahmen wurde zudem betont, dass es angesichts der Problemlage der Hausärztinnen und Hausärzte notwendig erscheine, wirksame und konkrete Massnahmen zu deren Lösung zu ergreifen.
Die sich für den direkten Gegenentwurf des BR aussprechenden Stellungnahmen begrüssten vor allem, dass sich der Gegenentwurf zum Ziel setze, eine umfassende medizinische Grundversorgung sicher zu stellen. Es wurde als fatal eingeschätzt, eine einzelne Berufsgruppe – die Hausärztinnen und Hausärzte – auf Verfassungsebene besser zu stellen. Hingegen wurde begrüsst, die Sicherstellung einer allen zugänglichen, von mehreren Gesundheitsfachpersonen interdisziplinär und interprofessionell erbrachten medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität , in der Verfassung zu verankern. Diese Stossrichtung wurde als innovativ und ganzheitlich begrüsst, da sie das Interesse der Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellt und eine vernetzte medizinische Grundversorgung befürwortet, welche über die Grenzen der ambulanten Medizin hinaus geht.
4 Bemerkungen zu den einzelnen Absätzen
4.1. Titel und Zuordnung der Verfassungsbestimmung
Zum Titel zeigten sich divergierende Stellungnahmen. Die GDK und der sich ihr anschliessenden 17 Kantone forderten die Bezeichnung „ambulante medzinische Grundversorgung“12. Im Gegensatz dazu schlug H+ den Titel „medizinische Versorgung“ vor und sprach sich klar dafür aus, dass nicht nur ein Teil der medizinischen Grundversorgerinnen und Grundversorger (wie die Hausärztinnen und Hausärzte) berücksichtigt werde, sondern auch andere Modelle der Grundversorgung wie beispielsweise ambulante Spitalbehandlungen, Gesundheits- und Notfallzentren, sowie Spezialistinnen und Spezialisten für chronisch kranke Personen anzusprechen seien. Diese Auffassung wurde auch in weiteren Stellungnahmen, die sich explizit gegen die Volksinitiative aussprachen, festgehalten: „Keine Partikularinteressen in der Verfassung“, „Kein Eingriff in die Wahlfreiheit der Patienten“13. Verschiedene Stellungnahmen problematisierten die Einordnung des Artikels nach Art. 117 BV. Namentlich die ChiroSuisse befürchtete, dass mit dem Art. 117a BV eine Anhäufung punktueller Einzelvorschriften erfolge, die verhindere, die Gesundheitsbestimmung der Verfassung systematisch zu bereinigen und für alle Betroffenen in eine verständliche, zukunftsträchtige und die Entwicklung formell wie materiell entscheidend lenkende Grundlage umzubauen.14 Im Gegensatz dazu hielt die FMH fest, dass der Gegenentwurf Art. 117 BV ergänzen wolle und er somit die Frage der Hausarztmedizin an der Sozialversicherung aufhänge. Diese Verschiebung der systematischen Stellung in der BV verbunden mit dem Wechsel „Hausarztmedizin“ zum Begriff „Grundversorgung“ liesse verständlicherweise befürchten, dass der BR die Rolle der verschiedenen Berufe langfristig neu verteilen wolle15. Die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften sowie weitere Ärztegesellschaften sahen in der Einordnung des direkten
10Stellungnahme der CVP, Stellungnahme FDP/PLR, Stellungnahme Grüne Partei Schweiz,
Stellungnahmen SVP, Grünliberale, CSP, SP.
11Stellungnahme der GDK.
12Stellungnahme der GDK sowie sich ihr anschliessende Stellungnahmen der Kantone.
13Stellungnahme H+.
14Stellungnahme ChiroSuisse.
15Stellungnahme FMH.