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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 27 _____________________________________________________________________________________
aussenpolitischen Identität der Schweiz aufgefasst. Jenseits des Interesses an der Bewahrung grundlegender moralischer Werte ist das Engagement der Schweiz für das humanitäre Völkerrecht eng mit der Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit verbunden. Es liegt im ureigenen Interesse der Staaten, dass das Verhalten der Streitkräfte bei Ausbruch eines bewaffneten Konflikts im Sinne eines minimalen Respekts für die einzelne Person geregelt ist. Wenn solche Regeln massiv und systematisch verletzt werden, führt dies zu einer gegenseitigen Brutalisierung der Kampfführung und einer gefährlichen Gewaltspirale, unter der in erster Linie die Zivilbevölkerung leidet. Zudem besteht ein grosses Risiko, dass der Konflikt durch die ausgelösten Flüchtlingsströme auch andere Staaten destabilisiert. Das Ausbleiben der Bestrafung begangener Kriegsverbrechen trägt den Keim weiterer Konflikte und Verletzungen des humanitären Völkerrechts in sich.
Die gegenwärtige Entwicklung stellt das humanitäre Völkerrecht vor neue Herausforderungen. Die meisten Kriege werden heute innerhalb von Staaten geführt. Dabei stehen sich oft reguläre Armeen, Rebellen und andere Gewaltakteure gegenüber, und mittendrin befindet sich die Zivilbevölkerung, die unter der Gewalt am meisten leidet. Es handelt sich um Konflikte, für die das auf zwischenstaatliche Konflikte zugeschnittene humanitäre Völkerrecht ursprünglich nicht vorgesehen war. Es genügt deshalb nicht, nur das Einhalten des bestehenden humanitären Völkerrechts zu fordern; es muss auch weiterentwickelt und an neue Realitäten angepasst werden. Die schweizerische Aussenpolitik setzt sich deshalb nicht nur für die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein, sie unterstützt auch Bemühungen, es weiter zu entwickeln, etwa bezüglich der wachsenden Bedeutung international organisierter, bewaffneter Akteure oder der Rolle privater Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten. Als Instrumente stehen ihr dazu diplomatische Interventionen, öffentliche Aufrufe, multilaterale Initiativen oder die Unterstützung von Organisationen, die sich für den Schutz der Zivilbevölkerung einsetzen, zur Verfügung, allen voran das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.
514 Abrüstung und Rüstungskontrolle
Die unkontrollierte Ausbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen ist Nährboden für innerstaatliche Konflikte und vor allem gegen die Zivilbevölkerung gewandte Gewalt. Terroristische und kriminelle Gruppierungen sind, wie mutmasslich auch einzelne Staaten, in illegalen Waffenhandel verwickelt und suchen auch Zugang zu Massenvernichtungswaffen. Die Abrüstung und Stärkung der internationalen Waffenkontrolle hat vor diesem Hintergrund zur Wahrung von Frieden und Sicherheit grosse Bedeutung.
Die schweizerische Politik der Rüstungskontrolle und Abrüstung verfolgt das Ziel eines weltweit möglichst tiefen Rüstungsniveaus. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass insbesondere Massenvernichtungswaffen nuklearer, biologischer und chemischer Art nicht weiterverbreitet, sondern vollständig beseitigt werden. Sie strebt, im Sinne einer möglichst grossen Transparenz, Rüstungskontroll- und Abrüstungsregimes an, die für alle Staaten gelten und auch kontrolliert werden können. Völkerrechtlich bindende und universelle Abkommen haben für die Schweiz Vorrang vor lediglich politisch verbindlichen Absprachen und einseitigen Massnahmen. Die Schweiz ist – mit Ausnahme des Open-Skies-Vertrages von 2002 – allen ihr offen stehenden Verträgen beigetreten. Sie beteiligt sich an den Arbeiten multilateraler Gremien der Rüstungskontrolle und Abrüstung, so etwa im Ersten Ausschuss der Generalversammlung der UNO, in der Genfer