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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 26 _____________________________________________________________________________________

- die Lancierung diplomatischer Initiativen, etwa zum Verbot von Antipersonenminen

oder zur Kontrolle von Kleinwaffen.

Für Einsätze in der Wahlbeobachtung, der Polizeiberatung oder für Verfassungsfragen und Rechtsstaatlichkeit kann die Schweiz auf einen Expertenpool für zivile Friedensförderung zurückgreifen. Er umfasst rund 600 Experten, die freiwillig für befristete Einsätze in Konfliktregionen zur Verfügung stehen. Weitere Instrumente, die im Auftrag der Schweiz Beiträge an die zivile Friedensförderung leisten, sind die von der Schweiz gegründeten und massgeblich finanzierten Zentren in Genf: das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung und das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte.

512 Menschenrechtspolitik

Die Einhaltung der Menschenrechte sowie Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung generell sind für jedes Land unerlässliche Voraussetzungen für Frieden und nachhaltige Sicherheit. Damit eine Gesellschaft ohne Gewalt funktionieren kann, müssen die Menschenrechte, die elementaren Grundrechte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit oder die Meinungsfreiheit gewährleistet sein. Die systematische Verletzung dieser Grundrechte ist jedoch immer noch weit verbreitet und häufig sowohl Ursache als auch Folge von Konflikten. Frieden und Sicherheit können auf Dauer aber nur in einer Gemeinschaft von Staaten erreicht werden, die auch innerhalb ihrer eigenen Grenzen die Menschenrechte und Grundfreiheiten achten, den Vorrang des Rechts vor politischer Willkür anerkennen und politische Macht demokratischer Kontrolle unterstellen. Die Förderung der Respektierung der Menschenrechte entspricht deshalb nicht nur einer langen Tradition der Schweiz; sie liegt auch in ihrem eigenen sicherheitspolitischen Interesse. Es handelt sich dabei nicht um Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten, weil die Menschenrechte anerkannter Bestandteil des Völkerrechts sind.

Die Schweiz setzt politische, diplomatische, rechtliche und wirtschaftliche Mittel ein, um die Achtung der Menschenrechte zu stärken oder Angriffen gegen diese entgegenzutreten. Die Aussenpolitik engagiert sich insbesondere

- für die Wahrung und Förderung der elementaren Menschenrechte, insbesondere

gegen die Folter, die Rassendiskriminierung und gegen die Todesstrafe;

- für den Schutz besonders verletzlicher Gruppen, wie Kinder, Frauen, Minderheiten

oder Strafgefangene;

- sowie für eine menschenrechtskonforme Wirtschafts- und Unternehmenspolitik.

Die Menschenrechtspolitik der Schweiz verfügt über verschiedene Instrumente, wie den Dialog mit bestimmten Ländern und koordinierte Aktionen in multilateralen Foren wie der UNO, dem Europarat oder der OSZE, oder die Unterstützung der Menschenrechte via Projekte der Friedensförderung oder der Entwicklungszusammenarbeit.

513 Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht, das heisst die Gesamtheit der Regeln zur Respektierung und für den Schutz der menschlichen Person in bewaffneten Konflikten, hat in der Politik der Schweiz schon seit langem einen besonderen Stellenwert. Oft wird es als Teil der