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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 28 _____________________________________________________________________________________

Abrüstungskonferenz, beim Vertrag über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen, bei den Arbeiten für ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen, in der Organisation für das Verbot chemischer Waffen sowie im Rahmen von Ad-hoc-Initiativen wie z.B. des Ottawa-Prozesses, der zum Verbot von Antipersonenminen und deren Vernichtung geführt hat. Neben der Arbeit in politischen Gremien unterstützt sie die Umsetzung und Weiterentwicklung von Verifikationsmassnahmen direkt durch technisch-wissenschaftliche Dienstleistungen des Labors Spiez.

Die Schweiz unterstützt in der UNO und der OSZE auch Bemühungen, grössere Klarheit über die sicherheitspolitischen und militärischen Absichten und Handlungen von Staaten zu schaffen und damit die Risiken überraschender militärischer Aktivitäten zu verringern. Der Transparenz, der Verhinderung der Weiterverbreitung von Waffen und der Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter und Technologien dient auch die Teilnahme an Exportkontrollregimes (Gruppe der Nuklearlieferstaaten, Raketentechnologie-Kontrollregime, Australien-Gruppe, Wassenaar-Vereinbarung).

Die Schweiz wird ihr Engagement im Bereich der nuklearen Abrüstung in den kommenden Jahren zusätzlich verstärken. Ins Auge gefasst werden insbesondere das Angebot Guter Dienste für Verhandlungen im Bereich der Abrüstung, Schritte im Hinblick auf ein Verbot des Einsatzes von Nuklearwaffen und Vorstösse, die die Transparenz der Nukleararsenale fördern sollen. Die Schweiz ist in einer guten Position, um in diesen Themen eine aktivere Rolle zu spielen. Dank ihrer traditionellen Neutralität und der damit einhergehenden Allianzfreiheit verfügt sie über eine hohe Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit beim Einsatz zugunsten von Abrüstung und Nonproliferation.

In Bezug auf konventionelle Waffen setzt sich die Schweiz für Massnahmen gegen die unkontrollierte Weiterverbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie für ein Verbot von Personenminen und Streumunition ein. Das humanitäre Völkerrecht verbietet oder beschränkt den Einsatz konventioneller Waffen, um die Auswirkungen von Kriegen auf die Zivilbevölkerung zu mildern. Spezifische internationale Konventionen enthalten Vorschriften wie das Verbot von Waffen, die unterschiedslos wirken können oder unnötiges Leiden verursachen (unidentifizierbare Munitionsrückstände, Minen, Sprengfallen, Brandwaffen). Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung der entsprechenden Abkommen sowie deren Anpassung an neue Waffentechnologien ein.

515 Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Die Anzahl zwischenstaatlicher Konflikte ist seit den neunziger Jahren zurückgegangen, innerstaatliche Konflikte haben aber an Zahl und Intensität zugenommen. Sie haben viele Ursachen, zu denen auch strukturelle Gründe wie Armut, Arbeitslosigkeit, Umweltzerstörung oder schlechte Regierungsführung gehören. Die Behebung oder Linderung dieser Ursachen ist, neben der Bewältigung unmittelbarer Folgen wie Flüchtlingsströmen und Versorgungsproblemen, eine Voraussetzung für die nachhaltige Stabilisierung und Befriedung von Konfliktgebieten. Mit Not- und Wiederaufbauhilfe kann die Entwicklungshilfe kurzfristig, mit technischer und wirtschaftlicher Unterstützung und Zusammenarbeit auch langfristig zur Verringerung struktureller Konfliktpotenziale beitragen. Die Entwicklungshilfe hat vor diesem Hintergrund auch eine sicherheitspolitische Dimension: Ohne Entwicklung gibt es keine nachhaltige Sicherheit und Stabilität.