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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 24 _____________________________________________________________________________________

Die Schweiz nutzt verschiedene Möglichkeiten für sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Bei der bilateralen Zusammenarbeit geht es darum, mit einzelnen Staaten, die aus Sicht der Schweiz wichtig sind oder ähnlich gelagerte Interessen haben, in ausgewählten Bereichen zu kooperieren. Für die Schweiz stehen dabei die Staaten ihres Umfelds im Vordergrund. Die Zusammenarbeit der Armee mit den Nachbarn ist etabliert, so etwa bei der militärischen Ausbildung oder im Luftpolizeidienst. Für die gegenseitige Hilfe des Bevölkerungsschutzes im Fall von Katastrophen bestehen Abkommen mit allen Nachbarstaaten. Mit dem schweizerisch-deutschen Polizeizusammenarbeitsvertrag wurde ein Vertragswerk geschaffen, dass Vorbild für die Zusammenarbeit mit anderen Nachbarn ist und deutlich über die Möglichkeiten multilateraler Verträge, wie beispielsweise des Schengener Durchführungsübereinkommens, hinausgeht.

Bei der multilateralen Zusammenarbeit steht für die Schweiz die Kooperation im Rahmen der UNO, mit der EU und mit der Nato (in der Partnerschaft für den Frieden) im Vordergrund. Während die Schweiz bei der UNO Mitglied ist und sich vor allem via Aussenpolitik im gesamten sicherheitspolitischen Spektrum der Organisation engagiert (zivile Friedensförderung, Abrüstung, Militärbeobachtung, Embargomassnahmen etc.), arbeitete sie bisher mit der EU und der Nato punktuell, auf einzelne Themen bezogen zusammen. Es liegt im Interesse der Schweiz, sich künftig insbesondere verstärkt an der gemeinsamen Sicherheitsproduktion im europäischen Rahmen zu beteiligen. Mit ihrer breiten Palette an zivilen und militärischen Instrumenten verfolgt die EU eine umfassende Sicherheitspolitik, die den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schweizer Sicherheitspolitik durchaus entspricht. Die weitaus bedeutendste multilaterale Zusammenarbeit ist die Mitwirkung der Schweiz beim Abkommen von Schengen. Sie ist integraler Teil eines EU-weiten polizeilichen Kontroll- und Fahndungssystems, das sich laufend weiterentwickelt.

Daneben nimmt die Schweiz auch an zivilen und militärischen Friedensförderungseinsätzen, die von der EU oder der Nato geleitet werden, teil und arbeitet in ausgewählten Bereichen der Rüstungsbeschaffung zusammen. Die Zusammenarbeit in der Partnerschaft für den Frieden erfolgt so, dass jeder Staat selber entscheidet, in welchen Themen und in welchem Mass er mit den rund 50 teilnehmenden Staaten zusammenarbeiten will. Die Schweiz führt ihre Teilnahme an der Partnerschaft im bisherigen Rahmen weiter: Sie beteiligt sich am regelmässigen Dialog über sicherheitspolitische Probleme im euro-atlantischen Raum, sie unterstützt Projekte zur Demokratisierung und Modernisierung von Sicherheitskräften in den Ländern Südost- und Osteuropas, des Südkaukasus und Zentralasiens, und sie nimmt an Übungen und Kursen teil, um die eigenen Fähigkeiten zur Teilnahme an Einsätzen zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistung und zur Friedensförderung zu verbessern.

5 Sicherheitspolitische Instrumente

Sicherheitspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Letztlich tragen alle politischen Bereiche in unterschiedlicher Intensität zur Sicherheit bei und sind für Massnahmen in ihrem Bereich verantwortlich. Die sicherheitspolitischen Instrumente können Bedrohungen und Gefahren wirkungsvoll aber meist nur vernetzt bekämpfen. Die Sicherheitspolitik muss deshalb