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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 25 _____________________________________________________________________________________
neben der Weiterentwicklung der einzelnen Instrumente auch dafür besorgt sein, deren effizientes Zusammenwirken zu gewährleisten und zu optimieren. Das ist das Anliegen des Sicherheitsverbundes Schweiz.
51 Aussenpolitik
Die Aussenpolitik ist selber einer der wesentlichen Politikbereiche eines Staates, genauso wie die Sicherheitspolitik. Aussen- und Sicherheitspolitik haben enge Querverbindungen und Überlappungen: Die Aussenpolitik liefert wichtige Beiträge für eine wirksame Sicherheitspolitik, genauso wie die Sicherheitspolitik Beiträge an die Aussenpolitik leistet. Ein Teil der Aussenpolitik ist Sicherheitspolitik, und ein Teil der Sicherheitspolitik ist Aussenpolitik.
Mit der Zunahme nicht-militärischer, in vielen Fällen grenzüberschreitender Bedrohungen und Gefahren hat die Bedeutung der Aussenpolitik in der Sicherheitspolitik zugenommen. Die Aussenpolitik verfügt über verschiedene Instrumente zur Förderung von Stabilität, Frieden und Sicherheit in Konflikt- und Krisenregionen und damit auch zur Stärkung der Sicherheit der Schweiz in einer globalisierten und vernetzten Welt.
511 Zivile Friedensförderung
Die Art der Konfliktaustragung hat sich verändert. Es wird immer schwieriger, zwischen staatlichen und nichtstaatlichen bewaffneten Akteuren zu unterscheiden. Bei Konflikten stehen sich immer seltener die regulären Streitkräfte zweier oder mehrerer Staaten gegenüber, wie es in herkömmlichen Kriegen der Fall war. Lange Zeit stand die Sicherheit des Staates, seiner Grenzen und seiner Institutionen im Vordergrund. Heute ist in Konflikten immer häufiger der Schutz des Individuums vordringlich. Dies kommt im Konzept der menschlichen Sicherheit zum Ausdruck. Dabei steht der Schutz und die Unversehrtheit des Menschen im Zentrum, und sowohl die Staaten als auch die nichtstaatlichen bewaffneten Akteure sollen dazu gebracht werden, sich an Grundregeln zu halten, wie etwa die Einhaltung der Genfer Konventionen und gewisser rechtstaatlicher Prinzipien (bezüglich Streitkräften, Polizei- und Justizwesen) oder das Verbot von Personenminen.
Das friedliche Zusammenleben der Völker ist eines von fünf Zielen der schweizerischen Aussenpolitik. Diese unterstützt deshalb Konfliktparteien bei der Friedensvermittlung und -konsolidierung und engagiert sich in der Prävention bewaffneter Gewalt. Konkret umfasst die zivile Friedensförderung
- gute Dienste, das heisst, sie stellt unparteiische Mediatoren und Vermittler sowie
Logistik für Verhandlungen in der Schweiz oder vor Ort zur Verfügung;
- Programme zur zivilen Konfliktbearbeitung, bei denen es darum geht, das Ver-
ständnis für Menschenrechte und Demokratie zu fördern, Antipersonenminen zu entschärfen, Soldaten zu resozialisieren oder die Konfliktvergangenheit zu bewältigen;
- die Entsendung von Experten, beispielsweise zur Beobachtung von Wahlen oder
zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen (Verfassungsfragen, Polizeireform);