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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 23 _____________________________________________________________________________________

432 Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen

Die Schweiz ist in verschiedenster Hinsicht und selbst für ein hochentwickeltes kleines Land überdurchschnittlich stark mit der Welt jenseits ihrer Grenzen vernetzt. Sie engagiert sich auch aussen-, sicherheits-, wirtschafts- und entwicklungspolitisch, um zu einer besseren Welt beizutragen, als Ausdruck ihrer Werte und als Investition in ihre eigene künftige Sicherheit und Prosperität.

Die Zusammenarbeit soll ermöglichen, Bedrohungen und Gefahren wirksamer oder effizienter entgegenzuwirken und aussenpolitischen Interessen dienlich sein. Internationale Zusammenarbeit ist insbesondere dann relevant, wenn Täter oder Gegner mobil sind (d.h. sich einem Zugriff durch Ausweichen in andere Länder entziehen können), wenn sie aus grosser Distanz operieren (und damit in der Schweiz gar nicht greifbar wären), wenn die Dimension eines sicherheitspolitischen Problems die Möglichkeiten eines einzelnen Staates überfordert, wenn schweizerische Interessen im Ausland tangiert sind oder wenn technische Vorkehrungen im Alleingang unbezahlbar oder ineffizient wären. Letzteres träfe z.B. für eine allfällige Raketenabwehr zu.

Die Schweiz wird ihre dauernde und bewaffnete Neutralität beibehalten. Die Neutralität ist kein Hindernis für eine umfassende sicherheits- und verteidigungspoltische Kooperation. Die Ausnahme bildet die Mitgliedschaft in einer Militärallianz, namentlich der Nato. Solange die Schweiz an der Neutralität festhält, ist ein Beitritt zu einer Militärallianz ausgeschlossen.

Wo es ihren Sicherheitsinteressen dient, arbeitet die Schweiz auch im militärischen Bereich mit ausländischen Partnern zusammen. Aufgrund des zunehmend grenzüberschreitenden Charakters der Bedrohungen drängt sich eine vermehrte Beteiligung der Schweiz an der internationalen Sicherheitsproduktion auf. Es ist unumstritten, dass die Armee Beiträge zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im In- und Ausland leisten soll.17 Auch bei der Rüstungsbeschaffung, der Ausbildung der Kader und der Luftwaffe ist Zusammenarbeit bewährte Praxis. Friedensförderungseinsätze sind naturgemäss international, da sie in einem anderen Land stattfinden und in der Regel im Rahmen einer Mission erfolgen, an der viele Länder teilnehmen und die entweder von der UNO, der Nato oder der EU geführt wird. Die Schweiz leistet – sofern ein Mandat der UNO oder OSZE vorliegt – dort Beiträge an militärische Friedensförderungseinsätze, wo es einen nachvollziehbaren Bezug zur eigenen Sicherheit gibt und sie mit ihren Fähigkeiten einen Beitrag zur Stabilisierung von Konfliktregionen leisten kann. In nicht-militärischen Bereichen der Sicherheitspolitik ist die Zusammenarbeit ausgeprägter als bei der Armee. Das gilt insbesondere für die Polizei und die Zollverwaltung, die mit der Assoziierung an das Schengen-System die operative Zusammenarbeit mit den Staaten der EU erheblich intensiviert haben. Auch für den Nachrichtendienst ist die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Diensten anderer Staaten bedeutsam. Dasselbe gilt für andere Instrumente der Sicherheitspolitik, wie die Wirtschaftspolitik und natürlich die Aussenpolitik.18

17 Für die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im Ausland besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Humanitären Hilfe des Bundes mit dem Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe und der Armee.

18 So sind zum Beispiel im Fall der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe autonome Optionen eine seltene Ausnahme.