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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 1 _____________________________________________________________________________________
1 Einleitung, Umschreibung der Sicherheitspolitik
Der letzte Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz stammt vom 7. Juni 1999. In der Zwischenzeit haben Anschläge in New York und Washington, Bali, Istanbul, Madrid, London, Moskau und Mumbai stattgefunden; der Terrorismus bleibt allgegenwärtige Bedrohung. Ausserhalb von Kerneuropa sind bewaffnete Konflikte zwischen staatlichen Streitkräften eine Realität; bewaffnete Macht wird weniger zurückhaltend als früher angewendet, auch wenn sich solche Interventionen als langwierig und verlustreich erwiesen haben, bei ungewissem Erfolg. Naturkatastrophen mit verheerenden Auswirkungen scheinen sich wegen des Klimawandels zu häufen. Das Bedürfnis nach regelmässiger Beurteilung der Sicherheitspolitik ist gewachsen. Der Bundesrat beabsichtigt, von nun an in kürzeren Abständen seinen Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz zu überarbeiten oder neu zu verfassen.
Dieser Bericht legt dar, was die sicherheitspolitischen Ziele der Schweiz sind, wodurch sie bedroht oder gefährdet werden, wie das Umfeld der Schweiz aussieht, welche sicherheitspolitische Strategie sie verfolgt und mit welchen Mitteln diese umgesetzt wird.
Die Armee steht aus mehreren Gründen in besonders intensivem öffentlichem Interesse: Sie ist das umfangreichste und das vielseitigste aller sicherheitspolitischer Instrumente; durch das Milizsystem kommt ein grosser Teil der Bevölkerung in direkten Kontakt mit ihr, die Höhe der Verteidigungsausgaben ist ein wiederkehrendes Thema, und die Armee hat mehrere wohl bekannte Probleme zu überwinden. Das ist der Grund dafür, wieso in diesem Bericht der Armee etwas mehr Raum als den anderen Instrumenten der Sicherheitspolitik eingeräumt wird – nicht weil die Armee Anspruch erheben würde, wichtiger als andere Instrumente zu sein, sondern weil in Bezug auf sie ein besonders grosser Bedarf an öffentlicher Diskussion besteht. Es geht in diesem Zusammenhang darum, Leitlinien für die Weiterentwicklung der Armee darzustellen. Gleichzeitig mit diesem Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz legt der Bundesrat einen separaten Bericht über die Armee vor, in dem die Lage und die Perspektiven der Armee detaillierter dargestellt werden.
Es gibt verschiedene Vorstellungen darüber, was alles unter Sicherheitspolitik fallen sollte. Für diesen Bericht wird die folgende Umschreibung verwendet:
Sicherheitspolitik umfasst die Gesamtheit aller Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung machtpolitisch oder kriminell motivierter Drohungen und Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, die Schweiz und ihre Bevölkerung in ihrer Selbstbestimmung einzuschränken oder ihnen Schaden zuzufügen. Dazu kommt die Bewältigung natur- und zivilisationsbedingter Katastrophen und Notlagen.
Anders gesagt, ist die Sicherheitspolitik betroffen, wenn Staaten, nichtstaatliche Gruppen oder einzelne Personen der Schweiz und ihrer Bevölkerung ihren Willen aufzwingen oder der Schweiz, ihrer Bevölkerung oder den Interessen des Landes Schaden zufügen wollen, oder solchen Schaden in Verfolgung eigener Ziele in Kauf nehmen.1 Zudem betrifft die Sicherheitspolitik natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen, wo keine feindliche Absicht vorliegt.
1 Letzteres betrifft z.B. die organisierte Kriminalität. Die Absicht dahinter ist kaum, der Schweiz zu schaden, aber kriminelle Organisationen nehmen in Kauf, dass ihr Tun dem Staat, der Wirtschaft und der Gesellschaft Schaden zufügt.