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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 3 _____________________________________________________________________________________
dererseits zu mehrfach kritisierten bundesgesetzlichen Überlagerungen kantonaler Zuständigkeiten und zu neuen Gremien (so der Plattform KKJPD-EJPD-VBS).
Im Rahmen der vorliegenden Neuformulierung der Sicherheitspolitik sollen deshalb einige grundlegende aktuelle Rechtsprobleme knapp dargelegt werden. Weitere Grundfragen werden in anderen gesetzgeberischen Zusammenhängen geprüft, so im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Polizeiaufgaben des Bundes, der Revision des Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit und der Revision des Luftfahrtgesetzes. Der Bundesrat geht davon aus, dass die hier dargelegten Punkte bei den Folgearbeiten zu diesem Bericht vertieft geprüft werden sollen.
Vor der Erarbeitung dieses Berichts wurden Vertreter von 45 Organisationen (Parteien, Verbände, Institute) und Einzelpersonen angehört, um ihre Interessen und Ansichten zur Sicherheitspolitik der Schweiz in Erfahrung zu bringen. Der vorliegende Bericht berücksichtigt die in den Anhörungen geäusserten Anliegen; es handelt sich aber nicht um eine Zusammenfassung dieser Hearings, sondern um eine Darstellung der Haltung des Bundesrates zur künftigen Sicherheitspolitik der Schweiz.
2 Sicherheitspolitische Interessen und Ziele
Gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung schützt die Schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern. Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.
Das Ziel der Sicherheitspolitik kann folgendermassen umschrieben werden:
Die schweizerische Sicherheitspolitik hat zum Ziel, die Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung und Integrität der Schweiz und ihrer Bevölkerung sowie ihre Lebensgrundlagen gegen direkte und indirekte Bedrohungen und Gefahren zu schützen sowie einen Beitrag zu Stabilität und Frieden jenseits unserer Grenzen zu leisten.
Es geht also um Selbstbestimmung auf staatlicher wie individueller Ebene, um die Unversehrtheit des Staates wie der einzelnen Person, um Lebensgrundlagen und Wohlstand. Das soll geschützt und notfalls verteidigt werden, wenn möglich aus eigener Kraft, wenn für Effizienz oder Wirksamkeit nötig und mit der Neutralität vereinbar, in Zusammenarbeit mit anderen, die gleich gerichtete Interessen haben. Die Frage, womit und wie Bedrohungen oder Gefahren entgegengewirkt werden soll, ist von Fall zu Fall zu beantworten, abhängig von Fähigkeiten, Aufwand und Erfolgsaussichten. Wenn die Schweiz sich mit zivilen oder militärischen Mitteln für die Stärkung von Stabilität und Frieden jenseits ihrer Grenzen einsetzt, so entspricht dies den Werten, für die sich die Schweiz seit Langem einsetzt, und liegt zudem im Sicherheitsinteresse des Landes.
In der Diskussion über die Sicherheitspolitik werden oft weitere Interessen genannt, darunter wirtschaftliche Prosperität und Mehrung des Wohlstands, Beschäftigung und Marktzugang, eine freiheitliche Gesellschaft, funktionierende politische Institutionen, Chancengleichheit, Identität, Zusammenhalt und Vielfalt. Das sind nationale Interessen, aber nicht Sicherheitsinteressen im engeren Sinn: Es ist zum Beispiel nicht die Aufgabe