Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/150: Totalrevision der Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alpverordnung, BAIV) · 7 Seiten

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Konsultation zur Berg- und Alpverordnung

Entwurf vom 15. Dezember 2010

Erläuterungen

Zum Entwurf der Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen „Berg“

und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Le-

bensmittel

(Berg- und Alpverordnung, BAIV, SR 910.19)

1. Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Berg- und Alpverordnung in Kraft. Sie gibt den Betrieben ein Instrument zur Produktdifferenzierung in die Hand, schützt die Produzenten und Verarbeiter vor unlauterem Wettbewerb und garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten die wahre Herkunft eines Produkts aus dem Berg- oder Alpgebiet. Um die bestehenden Anforderungen noch transparenter und glaubwürdiger zu machen, soll die Berg- und Alpverordnung totalrevidiert werden. Die Erfahrungen zeigen, dass trotz Verordnungsrevision im Jahr 2008 nach wie vor gewisse Fragen zur Umsetzung bestehen. Der einheitliche Vollzug der BAIV ist noch nicht gewährleistet, und oftmals müssen Einzelfälle interpretiert und beurteilt werden. Zentral sind insbesondere folgende Fragestellungen:

 Wer muss sich zertifizieren lassen und auf welchen Stufen?

 Sollen Sömmerungsbetriebe der Zertifizierungspflicht unterstellt werden? Soll auch der Begriff „Alpen“ den Anforderungen der BAIV unterliegen?

 Wie müssen nach BAIV zertifizierte Produkte gekennzeichnet werden? Wie erkennt man sie auf dem Markt? Müssen alle landwirtschaftlichen Zutaten aus dem Berg- resp. Sömmerungsgebiet stammen? Wo müssen sie verarbeitet werden?

Aus diesem Grund soll die BAIV nun revidiert werden. Es handelt sich formal um eine Totalrevision, da durch die Neugliederung der Artikel und der Überarbeitung des Zertifizierungskonzeptes die Umsetzung der Verordnung vereinfacht werden soll.

2. Die wichtigsten Änderungen

2.1 Änderungen in Bezug auf Zertifizierung und Kontrolle

Die BAIV verlangt heute eine Zertifizierung des Verwenders der Bezeichnungen „Berg“ oder „Alp“.

Gemäss den Anforderungen an Zertifizierungsprogramme und -systeme für die Akkreditierung nach ISO/IEC Guide 65 / DIN EN 45011 handelt es sich jedoch um eine Produktzertifizierung. Zertifiziert wird ein Produkt, kontrolliert werden die Hersteller. Durch die entsprechende Präzisierung in der Verordnung soll die Frage der Zertifizierung und der Kontrolle geklärt werden.

Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass die Rückverfolgbarkeit durch eine Zertifizierung der Produkte entlang der Wertschöpfungskette gewährleistet werden soll. Neu müssen also alle Berg- und Alp-Produkte auf allen der Primärproduktion nachgelagerten Stufen im Besitz eines Zertifikats sein. Dadurch wird die Zertifizierungspflicht auf verschiedene Marktteilnehmer erweitert (siehe Tabelle auf Seite 2). Produkte der Primärproduktion sowie direkt vermarktete, betriebseigene Produkte sind von der Zertifizierungspflicht ausgenommen: Sie unterliegen jedoch, wie alle anderen Stufen der Wertschöpfungskette, einer Kontrollpflicht.