Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 12 Seiten

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Art. 32 Andere Entschädigungen

Abs. 2

Nach Ansicht des Kantons Zug ist diese Entschädigung im Vergleich mit der Entschädigung der Examinatorinnen und Examinatoren gerechtfertigt.

Art. 36 Übergangsbestimmungen

ZG, Fachschaft Vet-Med BE, Swimsa und Uni ZH begrüssen die Einführung von Übergangsbestimmungen.

Abs. 2

Nach Auffassung von GE, VSAO, Fachschaft Vet-Med BE, Swimsa und VSS sind alle Gebühren zu berücksichtigen, welche die Studierenden bis dahin bezahlt haben.

Die Swimsa vertritt die Ansicht, dass die vorgesehene Staffelung nicht ausreicht und die Gebühren weiterhin zu hoch sind. Die Hälfte der entrichteten Gebühren sollte zurückgezahlt werden.

Der VSS erachtet die Abzüge als willkürlich und nicht ausreichend. Er verlangt eine generelle Reduktion um 50 %.

Für die asep sind die Übergangsbestimmungen unverständlich. Studierende, die ihr Studium im Jahr 2008 in Bern, Freiburg oder Neuenburg aufgenommen haben, haben noch die eidgenössischen Gebühren bezahlt und werden ihre Ausbildung erst im Jahr 2013 abschliessen. Nach Ansicht von GE und der asep sollten alle Jahrgänge bis 2014 berücksichtigt werden. Damit wäre die Gleichbehandlung laut GE gewährleistet.

Die GDK hat nichts gegen die Übergangsbestimmung einzuwenden, sofern tatsächlich die im erläuternden Bericht erwähnten Personen von den Entlastungen profitieren.

Die Fachschaft Vet-Med BE verlangt, dass die Gesamtsumme der in den Übergangsjahren (2006-2009) gezahlten Gebühren (2430.-) nicht überschritten wird.

Abs. 3

Für den asep sind die Übergangsbestimmungen unverständlich. Studierende, die ihr Studium im Jahr 2008 in Bern, Freiburg oder Neuenburg aufgenommen haben, haben noch die eidgenössischen Gebühren bezahlt und werden ihre Ausbildung erst im Jahr 2013 abschliessen. Nach Ansicht der asep sollten alle Jahrgänge bis 2014 berücksichtigt werden.

VSAO, Fachschaft Vet-Med BE und VSS sind der Meinung, dass alle Gebühren zu berücksichtigen sind, welche die Studierenden bis dahin bezahlt haben.

Der VSS erachtet die Abzüge als willkürlich und nicht ausreichend. Er verlangt eine generelle Reduktion um 50 %.

Die Fachschaft Vet-Med BE verlangt, dass die Gesamtsumme der in den Übergangsjahren (2006-2009) gezahlten Gebühren (2430.-) nicht überschritten wird.