Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 12 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Prüfungsverordnung MedBG stützt sich auf Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 20061 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz; MedBG). Sie ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19972 (RVOG) sowie in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19983 (RVOV) im Zusammenhang mit den Entschädigungen für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen ist es seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr gestattet, diesen eine Pauschalentschädigung zu gewähren. Bei der Umsetzung der Prüfungsverordnung MedBG wurden zudem gewisse Mängel erkannt, welche weitere Änderungen der Prüfungsverordnung MedBG notwendig machen. So fehlt beispielsweise eine Entschädigungsregelung für sogenannte standardisierte Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus wurden die Prüfungsgebühren in der geltenden Prüfungsverordnung MedBG insbesondere von Seiten der Universitäten, der Studierenden sowie auch des Parlaments als zu hoch kritisiert. Deshalb sollen die Gebühren für die eidgenössische Prüfung gesenkt werden.

2 Zum Anhörungsverfahren

Die vorliegenden Änderungen wurden zusammen mit den Änderungen der Medizinalberufeverordnung in eine Anhörung geschickt. Begrüsst wurden die Kantone und interkantonalen Organisationen, Organisationen des Gesundheitswesens, des Bildungswesens im Bereich Gesundheit, Berufsorganisationen im Bereich Gesundheit, insgesamt 86 Adressaten (vgl. Anhang 3). Das Anhörungsverfahren wurde vom Departementsvorsteher eröffnet und dauerte vom 28. Juni 2010 bis zum 30. Juli 2010. Insgesamt gingen 53 Antworten und Stellungnahmen zur Prüfungsverordnung ein, darunter diejenigen von 20 Kantonen, 3 interkantonalen Organisationen, 25 weiteren Organisationen und interessierten Kreisen sowie von 5 nicht begrüssten Organisationen, Verbänden (vgl. Anhang 2).

Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den allgemeinen Vorbringen zur genannten Revision der Verordnung, gefolgt von den detaillierten Vorbringen zu den einzelnen revidierten Artikeln. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Anhörungsteilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Revision der Prüfungsverordnung MedBG wird von den Anhörungsteilnehmern grundsätzlich gutgeheissen. Die Senkung der Prüfungsgebühren wird von verschiedenen Anhörungsteilnehmern ausdrücklich begrüsst. Für die folgenden Anhörungsadressaten geht die Senkung der Prüfungsgebühren zu wenig weit: GE, asep, VSAO, Fachschaft Vet-Med BE, GSASA, pharmaSuisse, SMSR, SUB, Swimsa und VSS.

Mehrere Anhörungsteilnehmer (asep, Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker, GSASA und pharmaSuisse) bedauern den Umstand, dass zusätzlich zu den Master-Prüfungen auch eine eidgenössische Prüfung abgehalten wird. Ihrer Auffassung nach entspricht die eidgenössische Prüfung nicht einem Mehrwert, sondern einer Doppelspurigkeit.

13 Anhörungsadressaten haben keine Stellungnahme eingereicht oder ausdrücklich darauf verzichtet.

1 SR 811.11

2 SR 172.010

3 SR 172.010.1