Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 12 Seiten

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4 Die Ergebnisse im Einzelnen

4.1 Allgemeine Bemerkungen Verzicht auf eine Stellungnahme

Die folgenden Anhörungsadressaten haben auf eine Stellungnahme verzichtet: FR, LU, SH, UR, Weko, HUG, H+, OAQ, SGC, GST, Uni GE, Uni NE und Swissmedic.

Allgemeine Bemerkungen:

Die folgenden Anhörungsteilnehmer stimmen der vorgesehenen Revision grundsätzlich zu: AG, AI, BL, BS, GL, GR, JU, SO, SZ, TG, ZH, EDK, GDK, ASEP, SAMW, KHM, HUG, IML, SGP, SMSR, SGAM, SGIM, Uni ZH und Vetsuisse Fakultät ZH.

Die Senkung der Prüfungsgebühren wird von rund der Hälfte der Anhörungsteilnehmer ausdrücklich begrüsst: BL, BS, GE, SZ, TI, ZG, ZH, SUK, asep, VSAO, Fachschaft Vet-Med BE, SIWF, pharmaSuisse, SMSR, SUB, Swimsa, VSS, Uni ZH und Vetsuisse Fakultät ZH.

Doch nach Auffassung einiger dieser Anhörungsteilnehmer sind die Prüfungsgebühren auch weiterhin zu hoch: GE, asep, VSAO, Fachschaft Vet-Med BE, GSASA, pharmaSuisse, SMSR, SUB, Swimsa und VSS.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hält fest, dass die Verbesserungen im Bereich der Prüfungsbedingungen dazu beitragen, die Qualität des medizinischen Personals zu gewährleisten.

Die SUK hätte sich im Hinblick auf eine grössere Transparenz gewünscht, dass die verschiedenen Kosten, die zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten gehen (Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr und Diplomgebühr), in der gleichen Verordnung aufgeführt worden wären.

ZG, Fachschaft Vet-Med BE, Swimsa und Uni ZH begrüssen die Einführung von Übergangsbestimmungen.

NE vertritt die Auffassung, dass man für die Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen, vor allem in Bezug auf den Nachwuchs, keine Hemmnisse schaffen sollte. Im Weiteren weist NE darauf hin, dass die neue Organisation des Medizinstudiums, vor allem mit der eidgenössischen Prüfung, die Anstellung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten verzögern wird. Für die Spitäler birgt dies ein Risiko.

Allgemeine Stellungnahmen zu den Prüfungsgebühren:

GR geht vom Grundsatz aus, dass der aus der Senkung der Prüfungsgebühren resultierende Rückgang der Einnahmen vom Bund getragen wird.

Nach Auffassung des VSAO ist der Anstieg der Kosten des Studiums angesichts der Diskussionen über den Ärztemangel nicht nachvollziehbar.

NE, asep, Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker, Swimsa, SUB und VSS weisen darauf hin, dass es sich um ein strenges Studium handelt und dass es für die Studierenden daher nicht möglich ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Vor diesem Hintergrund entspricht selbst eine reduzierte Prüfungsgebühr einer Benachteiligung und stellt ein Hindernis dar. Nach Auffassung der SUB steht dies im Widerspruch zu den sozialen Zielen der Bundesverfassung, gemäss denen allen Personen eine Ausbildung ermöglicht werden (Art. 41 Abs. 1 Bst. f BV) und die freie Wahl des Berufes gewährleistet werden soll (Art. 27 Abs. 2 BV). Deshalb ist es unverständlich, dass die Kosten des Medizinstudiums in diesem Umfang auf die Studierenden überwälzt werden sollen. Ein funktionierendes Gesundheitssystem liegt im Interesse der Gesellschaft. Die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte ist demzufolge eine Aufgabe des Staates, die zwangsläufig mit gewissen Kosten verbunden ist. Die Tatsache, dass angesichts des Ärztemangels in der Schweiz Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland rekrutiert werden, ist unter dem Gesichtspunkt der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften problematisch und hat negative Auswirkungen auf das Gesundheitssystem von Entwicklungsländern. Die SUB verlangt daher eine Anpassung der Verordnung an die tatsächlichen Umstände der Studierenden und eine stärkere Senkung der Prüfungsgebühren.

Die SUB weist auf den Umstand hin, dass finanzielle Schwierigkeiten der Hauptgrund für Studienabbrüche sind. Ausserdem ist das Stipendienwesen in der Schweiz nicht auf die Situation der Studierenden angepasst.