Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 12 Seiten
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Die Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker vertritt die Auffassung, dass keine Gebühr für eine Prüfung verlangt werden sollte, die mit keinem Mehrwert verbunden ist und einer Wiederholung entspricht.
Nach Ansicht von BS sollte eine deutlichere Senkung der Prüfungsgebühren in Erwägung gezogen werden, um die Attraktivität der Studiengänge zu steigern.
Nach Auffassung die Swimsa müssen die Kosten, die aus der Erhöhung der Qualitätsstandards für die Prüfung resultieren, nicht zwangsläufig von den Studierenden getragen werden. Die Schätzung der höheren Kosten ist nach Meinung die Swimsa hypothetisch, da zuvor ein grosser Teil der Kosten von den Fakultäten getragen wurde. Die Prüfungsgebühren sollten in Form eines symbolischen Beitrags erhoben werden, jedoch keine finanzielle Beteiligung darstellen. Die Swimsa wird sich einer Erhöhung der Prüfungsgebühren weiterhin widersetzen, da diese ihrer Auffassung nach einer Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Studiengängen auf nationaler (keine Prüfungsgebühren in den ETH) und internationaler Ebene entspricht (gebührenfreie Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen).
Die SMSR vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Hindernisse (oder Anreize) politische Lenkungsmassnahmen im Zusammenhang mit dem ungenügenden Ärztenachwuchs darstellen. Sie sollten daher nicht aus ausschliesslich ökonomischer Sicht betrachtet werden, wie dies im erläuternden Bericht der Fall ist. Gemäss den Erläuterungen hängen die Prüfungsgebühren mit den erheblichen Kosten zusammen, die für die Überprüfung der Berufsausübungskompetenz und damit für die Sicherung einer gleichmässig hohen Qualität anfallen. Die Qualität der Texte hängt von den verfügbaren Mitteln ab. Es sollten Überlegungen zu den tatsächlichen Nutzniessern dieser Überprüfung und zur Rolle der Allgemeinheit, d. h. des Staates, angestellt werden. Es besteht ein gewisses Interesse, einer Kategorie von Berufsleuten anzugehören, deren hohe Qualität vom Staat bescheinigt wird. Doch in wirtschaftlicher Hinsicht ist dieses Interesse verhältnismässig gering. Was hingegen die künftigen Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen, ihre Arbeitgeber, ihre Nachkommen – kurz gesagt die ganze Gesellschaft – anbelangt, besteht ganz offensichtlich ein grosses wirtschaftliches und vitales Interesse an einer qualitativ hochstehenden Prüfung. Es liegt somit nicht im Interesse der Kandidatinnen und Kandidaten, sondern der Gesellschaft, dass diese Überprüfungen durchgeführt werden. Die Höhe der Gebühren ist daher nicht entsprechend den verursachten Kosten, sondern unter Berücksichtigung des Interesses festzulegen, das die Gesellschaft an diesen Überprüfungen hat. Wenn von den verursachten Kosten ausgegangen wird, führt dies dazu, dass von den Ärztinnen und Ärzten höhere Gebühren verlangt werden als von den Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Anreize ist daraus zu schliessen, dass es die Politik als sinnvoll erachtet, junge Menschen in Richtung Chiropraktik und andere Berufe zu lenken, die eine weniger schwierige und kostengünstigere Ausbildung als die Humanmedizin erfordern. Diese Fragen können nicht im Rahmen einer Ausführungsverordnung gelöst werden. Aus der Tatsache, dass über diese Frage keine Diskussion geführt wird, geht hervor, dass zu wenige Überlegungen zu diesem Thema angestellt werden. Was die Anreize für junge Menschen zur Gewährleistung des medizinischen Nachwuchses anbelangt, werden sich diese Fragen erneut stellen, wenn es um die Definition des Erwerbs von Facharzttiteln in Allgemeinmedizin und innerer Medizin geht. Es muss verhindert werden, dass eine anforderungsreiche Ausbildung durch Gebühren und administrative Schwierigkeiten zusätzlich erschwert wird. Denn damit ist die Gefahr verbunden, dass die Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Schweizer Bevölkerung schliesslich dringend benötigt, entmutigt oder abgeschreckt werden.
Nach Ansicht des Kantons Tessin handelt es sich beim Entscheid zur Senkung der Prüfungsgebühren um einen Kompromiss, der den Empfehlungen aus Hochschulkreisen, aus der Verwaltung und aus den eidgenössischen Räten Rechnung trägt. Dies ermöglicht die Annäherung an eine angemessene Höhe der Gebühren.
Der Kanton Thurgau stellt die Senkung der Prüfungsgebühren in Frage. Da diese die Kosten bei weitem nicht decken, sind die gegenwärtigen Gebühren nach seiner Auffassung gerechtfertigt. Dies gilt umso mehr, als die Kandidatinnen und Kandidaten mit einem erfolgreichen Abschluss der Prüfung einen Mehrwert erlangen, da sie anschliessend während ihrer gesamten Berufstätigkeit im wenig regulierten Gesundheitsmarkt tätig sein können und dabei ohne allzu grosse Konkurrenz ein gutes Einkommen erzielen. Der Kanton Thurgau beantragt daher, dass die Senkung der Prüfungsgebühren erneut geprüft wird.
Die SUK ist der Auffassung, dass mit dem Entscheid zur Senkung der Prüfungsgebühren die geäusserte Kritik berücksichtigt wurde und dass damit eine gewisse Gerechtigkeit erreicht werden kann. Gegenwärtig