Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/17: Revision der Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe (Prüfungsverordnung MedBG); Revision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen · 12 Seiten
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sind die Gebühren für eidgenössische Prüfungen je nach Universität sehr unterschiedlich. Für die höheren Fachprüfungen hätte die SUK dieses System nicht gewählt.
Der Kanton Genf begrüsst die Senkung der Prüfungsgebühren. Sie geht in Richtung der Forderungen der Studierendenverbände und der Universitäten bezüglich der Gleichbehandlung der Hochschulstudierenden und berücksichtigt die Notwendigkeit, eine Demokratisierung der Studiengänge zu gewährleisten. Hingegen bedauert der Kanton Genf, dass die Senkung der Prüfungsgebühren nicht stärker ausgefallen ist. Die Summe aller Ausgaben, die mit der Prüfung verbunden sind, hat für die Kandidatinnen und Kandidaten hohe Kosten zur Folge.
Der VSS betont, dass die Kosten der eidgenössischen Prüfung und die Verteilung des Aufwands auf Bund, Kantone und Universitäten nicht ausreichend ersichtlich sind. Bei der Ausbildung handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe, die von den öffentlichen Gemeinwesen zu finanzieren ist. Die Schweiz ist mit einem zunehmenden Ärztemangel konfrontiert. Vor diesem Hintergrund kann sie es sich nicht erlauben, finanzielle Hindernisse zu errichten. Die revidierte Verordnung trägt der finanziellen Realität der Studierenden nicht ausreichend Rechnung und muss daher angepasst werden.
Allgemeine Stellungnahmen zur eidgenössischen Prüfung:
Die Vereinigung der Kantonsapothekerinnen und Kantonsapotheker argumentiert ebenfalls in diese Richtung. Sie bedauert, dass die Verordnung zur Schaffung einer zusätzlichen eidgenössischen Prüfung geführt hat, durch die das Studium unnötigerweise ohne Mehrwert verlängert wird, zumal die Kosten zu Lasten der Studierenden gehen. Aufgrund der mangelnden Harmonisierung der akkreditierten Studiengänge werden die Studierenden in zweifacher Hinsicht benachteiligt. Das Studium wird verlängert und die Kosten gehen zu ihren Lasten.
Die asep hält fest, dass die Master-Prüfung getrennt von der eidgenössischen Prüfung organisiert wird. Dies ist für die Studierenden ein zusätzliches Hindernis und macht das Pharmaziestudium weniger attraktiv. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass Studierende, die bereits über den Master-Abschluss verfügen, in der eidgenössischen Prüfung durchfallen. Somit wären sie nicht befugt, den Arztberuf auszuüben, obwohl das letzte Ausbildungsjahr auf die berufliche Praxis ausgerichtet war. Eine solche Regelung ist absurd.
GSASA und pharmaSuisse verlangen, dass die eidgenössische Prüfung nicht zusätzlich zur Master-Prüfung und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird. Es sollte nur eine Prüfung abgehalten werden. Nach Auffassung von pharmaSuisse könnte damit auch die Kohärenz der Prüfungsinhalte gewährleistet werden. Ausserdem weist pharmaSuisse auf die Situation von Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union hin, welche die Master-Prüfung bestanden haben und auf Antrag das eidgenössische Diplom erhalten. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass Schweizer Studierende die Master-Prüfung bestehen, aber in der eidgenössischen Prüfung durchfallen. Eine solche Ungleichbehandlung wäre besonders stossend.
4.2 Zu den einzelnen Artikeln
Art. 7 Prüfungskommissionen
Der Kanton Zug vertritt die Auffassung, dass mit der Revision von Absatz 4 Buchstabe c eine sinnvolle Flexibilisierung verbunden ist.
Art. 12 Anmeldung
Die GDK verlangt die Streichung des folgenden Teils von Absatz 1: «bis zum offiziellen Anmeldetermin» sowie des Wortes «offiziell» in Absatz 2.