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Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 94 Seiten

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munalen Mittel für die Kulturförderung von den grossen städtischen Zentren aufgebracht wird (rund 43 Prozent). Die kantonalen Aufwendungen für die Kulturförderung belaufen sich auf rund 39 Prozent (880 Millionen Franken) der Gesamtausgaben. Der Bund beteiligt sich mit rund 15 Prozent (334 Millionen Franken) an der öffentlichen Finanzierung der Kultur in der Schweiz. Die Aufwendungen des Bundes für die Kultur entsprechen rund 0,4 Prozent seines Gesamtbudgets.14

Die private Kulturförderung wird in der Schweiz von Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen getragen. Schätzungen zufolge unterstützen Schweizer Unternehmen die Kultur durch Sponsoring und Mäzenatentum mit rund 320 Millionen Franken pro Jahr.15 Umfassende Studien über den Gesamtumfang der privaten Kulturförderung fehlen allerdings. Insbesondere der Beitrag des intermediären Sektors, namentlich der gemeinnützigen Stiftungen und der Lotterien, ist bisher kaum beziffert worden.16

Im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt liegen die öffentlichen Aufwendungen für die Kultur von total 2,24 Milliarden Franken in der Schweiz bei rund 0,43 Prozent (Stand 2007). Dieser Wert ist mit denjenigen in einigen europäischen Ländern ins Verhältnis zu setzen. So beträgt die staatliche Kulturförderung in Deutschland 0,36 Prozent (2005), in den Niederlanden 0,5 Prozent (2002), in Italien 0,57 Prozent (2000), in Schweden 0,83 Prozent (2002), in Österreich 0,84 Prozent (2005), in Dänemark 0,94 Prozent (2002) und in Frankreich 1,2 Prozent (2002) des Bruttoinlandproduktes.17

1.1.2.4 Herausforderungen an die Kulturförderung

Wie andere Politikbereiche sieht sich die Kulturförderung mit einem raschen gesellschaftlichen und strukturellen Wandel, mit neuen Technologien und globaler Vernetzung konfrontiert. Damit gehen einschneidende Veränderungen einher, welche die Kulturförderung vor neue Herausforderungen stellen.

Nachfolgend werden insgesamt sieben wichtige Themen angesprochen und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen:

– Kulturelle Vielfalt: Die Schweiz hat 2008 das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Das Übereinkommen ist wegweisend für die Sicherung eines vielfältigen Kulturangebots. Das Prinzip der kulturellen Vielfalt ist für die Schweiz im Hinblick auf das Zusammenleben unterschiedlicher Sprachen und Kulturen auf engstem Raum von höchster Bedeutung und ist als Teil dieses Staatsverständnisses in der BV verankert.

14 Finanzplan des Bundes 2011–2013, Jahr 2012.

15 Bundesamt für Statistik: Erhebung über die Kulturausgaben der Unternehmen in der Schweiz im Jahr 2001, Neuchâtel 2003. Im Jahr 2001 – das wegen der Landesausstellung (Expo 02) einen Sonderfall darstellt – erreichte die Gesamtsumme sogar rund 370 Mio.

16 1992 wies eine Untersuchung des BFS für die Stiftungen 60 Mio. Franken aus (Öffentliche und private Kulturförderung: Kulturförderungs-Ausgaben der öffentlichen Hand, von Unternehmen und Stiftungen, Bern 1992).

17 Nach Compendium: Cultural Policies and Trend in Europe (www.culturalpolicies.net) sowie Öffentliche Ausgaben für Kultur in der Schweiz 2007, S. 19 (Fn. 13).