Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

Da in den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern ähnliche Gesteinsschichten vorkommen, soll die Forschung bezüglich der Eignung der Lagerstandorte grenzüberschreitend erfolgen, schreiben die Grünen Bezirk Bülach.

Würdigung

In ihrem Bericht «Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz» stellte die EKRA im Jahr 2002 Bedarf an unabhängiger, insbesondere auch sozialwissenschaftlich orientierter Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle fest.

Das BFE gab in der Folge eine Studie zum Forschungsbedarf in Auftrag, dessen Schlussbericht «Stand und Perspektiven der Forschung und Entwicklung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle» 2004 veröffentlicht wurde. Die Studie stellte unter anderem fest, dass in der Schweiz ein hohes Niveau einer naturwissenschaftlich-technischen Entsorgungsforschung existiert. Nachholbedarf sah sie in der Bearbeitung von sozialwissenschaftlichen Fragestellungen der Entsorgung. Weiter sollte sichergestellt werden, dass neben der von der Nagra bestimmten Forschung auch eine unabhängige, staatlich finanzierte Entsorgungsforschung betrieben werden kann. Ende 2006 erteilte das BFE den Auftrag, ein Forschungsprogramm zu erarbeiten.

Das Programm wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des BFE, des ENSI, der KNE, der KNS sowie einer Fachhochschule in den Jahren 2006/07 erarbeitet und mit der Agneb konsolidiert. Das Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle deckt den Forschungsbedarf im Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle des Bundes bis ca. 2013 ab. Es hat zum Zweck, die regulatorischen Forschungstätigkeiten des Bundes zu koordinieren. Im Rahmen des Forschungsprogramms werden neben technischnaturwissenschaftlichen Projekten auch solche aus geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereichen durchgeführt. Das BFE betreut die geisteswissenschaftlichen Projekte und das ENSI die regulatorische Sicherheitsforschung. Sowohl das BFE als auch das ENSI initiieren die Projekte in ihrem Bereich, vergeben die Aufträge und stellen die Finanzierung sicher. Die Agneb begleitet und koordiniert die Umsetzung und Aktualisierung des Forschungsprogramms. Die einzelnen Forschungsprojekte werden wissenschaftlich begleitet. In diesen Begleitgruppen sind je nach Projekt die entsprechenden Bundesstellen und/oder Vertretende der Hochschulen sowie weitere Expertinnen und Experten vertreten.

Die Möglichkeit der Durchführung eines NFP durch den Schweizerischen Nationalfonds wurde im Jahr 2006 geklärt. Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft erachtete die Entsorgungsforschung als problembezogene Forschung. Deshalb sei sie nicht durch nationale Förderprogramme zu unterstützen. Diese Aufgabe müsse das zuständige Fachamt übernehmen, auch was die Förderung von geistes- oder sozialwissenschaftlich orientierter Forschung angehe.

Dem im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Anliegen eines Forschungsprogramms zur Beantwortung der offenen wissenschaftlichen Fragen wird somit Rechnung getragen. Das schrittweise Vorgehen stellt zudem sicher, dass der sich ändernde Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt werden kann.

3.3.7 Gesetzliche Grundlagen

Der Kanton SH, die Gemeinden Hallau, Neunkirch und Wilchingen sowie die SVP SH verweisen darauf, dass sie durch das kantonale «Gesetz gegen Atommüll-Lagerstätten vom 4. September 1983» dazu verpflichtet seien, darauf hinzuwirken, dass auf Kantonsgebiet keine Lagerstätten für radioaktive Abfälle errichtet und keine vorbereitenden Handlungen unternommen werden. Der Kanton SH führt an, dass der Regierungsrat am 22. November 2010 der Erweiterung des Perimeters für den Widerstand auf die angrenzende Nachbarschaft zugestimmt habe. Auch die Zürcher Gemeinde Feuerthalen verweist auf das genannte Gesetz und erklärt, dass sie sich als Nachbargemeinde der Stadt Schaffhausen in diesen gelebten Widerstand eingebunden sehe.

Nach Auffassung des Kantons NW sowie der Gemeinden Beckenried, Dallenwil, Engelberg, Ennetmoos, Stans und Wolfenschiessen sind die bisherigen formellen Mitentscheidungsrechte der Kantone und Gemeinden eliminiert und auf ein nationales Referendum bzw. auf die nicht verbindliche Meinungsäusse-