Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

Gerade weil unsicher ist, ob die Gesellschaft in Zukunft in der Lage sein wird, die Verantwortung für geologische Tiefenlager zu übernehmen, wird ein Konzept umgesetzt, das langfristig gesehen von der gesellschaftlichen Entwicklung unabhängig ist. Die Sicherheit beruht auf einem sicherheitstechnischen und geologischen Mehrfachbarrierensystem, das nach dem Verschluss eines Tiefenlagers ohne menschliches Handeln auskommt. Ein verschlossenes geologisches Tiefenlager bietet insbesondere gegenüber Umweltkatastrophen und Terrorgefahr einen wesentlich höheren Schutz als z. B. ein Dauerlager an der Oberfläche oder auch ein noch nicht verschlossenes geologisches Tiefenlager. Die heutige Kernenergiegesetzgebung sowie der Sachplan geologische Tiefenlager tragen diesem Umstand Rechnung.

Der Entscheid, das Tiefenlager endgültig zu verschliessen, wird bewusst künftigen Generationen überlassen, damit eine langfristige Überwachung möglich bleibt. Das KEG fordert eine Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand bis zu einem allfälligen Verschluss des Lagers. Die Überwachung des Lagers ist in der Kernenergiegesetzgebung geregelt, diese schreibt vor, dass nach der Einlagerung der Abfälle, aber vor dem Verschluss des Gesamtlagers, eine Überwachungs- und Beobachtungsphase folgt, während welcher das Verhalten des gesamten Barrierensystems in einem so genannten Pilotlager überwacht wird. Der Bundesrat ordnet nach Ablauf der Beobachtungsphase die Verschlussarbeiten an, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Nach dem ordnungsgemässen Verschluss kann der Bund weitere Massnahmen, insbesondere eine befristete Überwachung, anordnen.

Damit ist die Konzeptfrage auf Gesetzesstufe entschieden. Dessen ungeachtet müssen im weiteren Verfahren noch viele Detailfragen geklärt werden. Die Realisierung eines Tiefenlagers ist ein mehrstufiger Prozess mit drei Etappen im Auswahlverfahren gemäss Sachplan geologische Tiefenlager sowie den nachfolgenden Rahmenbewilligungs-, Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren. Bei jedem Schritt wird geprüft, ob der notwendige Wissensstand ausreichend ist für die jeweiligen Entscheide bzw. Bewilligungen. Dieses Vorgehen erlaubt es, die sicherheitsrelevanten Ungewissheiten systematisch abzubauen, offene Fragen zu identifizieren und frist- bzw. stufengerecht zu beantworten.

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die radioaktiven Abfälle mittels Transmutation unschädlich gemacht werden können. Die Transmutationstechnologie wird von verschiedenen Staaten seit Jahren erforscht. Diese Technologie erfordert jedoch den Einsatz komplexer Nukleartechnologien (u. a. die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente). Zudem können selbst mittels Transmutation nicht alle radioaktiven Abfälle unschädlich gemacht werden; es wären somit weiterhin geologische Tiefenlager notwendig. Die Transmutationstechnologie ist nicht ausgereift. Aus diesen Gründen muss für die Entsorgung der in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle eine heute machbare Lösung vorbereitet werden.

3.3.5 Schutz der geologischen Standortgebiete

Der Kanton SO und die Grüne Partei Schweiz sowie verschiedene Interessenorganisationen (Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, FSU, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz, SES) erachten den Schutz der Wirt- und Rahmengesteine vor Eingriffen als wichtig. Der Kanton ZH hat der Aufzählung der wesentlichen Gefährdungen im Entwurf des Ergebnisberichts vom 20. August 2010 (Kap. «2.2 Schutz der geologischen Standortgebiete») nichts beizufügen. Die EGK rät, die zu untersagenden Nutzungsvorhaben weiter zu fassen. Es gäbe weitere Eingriffe wie die Erstellung eines Tunnels oder Stollens, welche den Schutz eines Tiefenlagers beeinträchtigen könnten. Laut der SP Schweiz muss der Schutz aller geologischen Standortgebiete im Untergrund so lange gewährleistet sein, bis sie als mögliche Standortgebiete definitiv ausscheiden.

Für die Kantone AG und ZH ist die Bearbeitungsfrist für Bewilligungs- und Konzessionsgesuche (z. B. im Rahmen der Erstellung von Erdwärmenutzungsanlagen) von drei Monaten durch das ENSI, wie sie im Entwurf des Ergebnisberichts vom 20. August 2010 vorgesehen ist, zu lang bemessen. Der Kanton AG verlangt eine Verkürzung auf einen Monat. Die Verlängerung dieser Bewilligungsverfahren, insbesondere von Erdwärmesonden, durch die einzuführende Meldepflicht wird auch von SVG-SSG bemängelt. Der Grünen Partei Schweiz sowie den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz und SES erscheint es merkwürdig, den Kantonen die Verantwortung dafür zu überlassen,