Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Standortregionen und dem BFE geregelt. Nach dem Verursacherprinzip werden die getätigten Ausgaben den Entsorgungspflichtigen vom BFE in Rechnung gestellt.
3.3.9 Verhältnis Schweiz-Deutschland
Ein grenznahes Lager bringe internationale Probleme mit sich, so die SP Weinland. Sie fürchtet, dass die Schweiz im Falle eines grenznahen Tiefenlagers von Deutschland unter Druck gesetzt werden könnte (Fluglärmproblematik, Import von Atommüll, Autobahn «A 98»). Auch die SP Beringen ist der Meinung, dass die Beziehung zu Deutschland auf eine harte Probe gestellt werde, wodurch allenfalls ungeliebte Gegenmassnahmen provoziert werden könnten.
Die CVP AG und die CVP Bezirk Zurzach unterstützen die Einbindung des benachbarten Auslands ins Sachplanverfahren. Es gelte dabei jedoch, die Souveränität der Schweiz zu beachten.
Die EVP Schweiz, EVP ZH und SVP SO sowie CVCI, economiesuisse und FFE weisen darauf hin, dass das benachbarte Ausland unter Berücksichtigung der internationalen Gepflogenheiten sinnvoll in den Prozess einzubinden sei.
Die SP AG und LoTi sind der Meinung, dass die deutsche Seite die Endlagerpläne als eine weitere Herausforderung an eine gute Nachbarschaft empfinden. LoTi verweist dabei auch auf den Flughafen Zürich Kloten sowie auf grosse Kiesgruben «mit all ihren Belastungen», welche bei einer Standortwahl zu berücksichtigen seien. Ein Atommüll-Endlager in den Standortgebieten «Südranden» und «Zürich Nordost» belastet IGLK zufolge das gutnachbarschaftliche Verhältnis zu Deutschland. Die deutsche Bevölkerung sei von den Risiken und negativen Auswirkungen im gleichen Ausmass betroffen wie die Schweizer Bevölkerung, «ohne aus der Schweizer Atomstromproduktion je einen Nutzen zu ziehen». Zudem sei die deutsche Bevölkerung von der demokratischen Auseinandersetzung und der demokratischen Entscheidung (Volksabstimmung) vollständig ausgeschlossen. IGLK fordert deshalb die Einbindung der betroffenen Nachbarschaft (Deutschland) für einvernehmliche Lösungen. Die SP SH ist der Ansicht, dass das Entscheidungsverfahren den Einbezug der Bevölkerung im grenznahen Ausland sicher stellen müsse. Landesgrenzen hätten bezüglich der Konsequenzen eines Atommüll-Lagers keine Bedeutung, und dieser Tatsache müsse ein demokratisch sauberes Prozedere Rechnung tragen.
Die SVP Brugg fordert, dass die Standortgebiete ausserhalb einer 5 km-Zone zur deutschen Grenze liegen müssen.
Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Region Hochrhein-Bodensee und die Landkreise Konstanz, Lörrach und Waldshut mehrmals zum Ausdruck gebracht haben, dass sie als unmittelbare Nachbarn starke Vorbehalte gegen ein grenznahes Lager hegen und der Kreistag Landshut ein Atommülllager in Grenznähe ausdrücklich ablehne. Die deutsche Gemeinde Murg, die Städte Bad Säckingen, Laufenburg (Baden) und Wehr sowie die SPD Jestetten-Altenburg lehnen ein geologisches Tiefenlager in Grenznähe ebenfalls ab. Die Gemeinde Murg fügt allerdings an, dass die Schweiz über ein Tiefenlager selbständig entscheide und sie deshalb keinen Einfluss auf den endgültigen Standort habe.
Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg sowie der BUND RV Hochrhein erwarten, dass für die deutsche Beteiligung am Standortauswahlverfahren die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und der nicht immer vergleichbare Verwaltungsaufbau diesseits und jenseits der Grenze berücksichtigt werden.
Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Gemeinde Küssaberg und die SPD Jestetten-Altenburg fordern eine koordinierende Kontaktstelle für alle deutschen betroffenen Gemeinden zur Beratung und Koordination der deutschen Belange. Die Finanzierung trüge die Schweiz als Verursacherin der Situation.
Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein stellt fest, dass das Sachplanverfahren als solches nicht justiziabel ist. Ein Verfahren, das keiner gerichtlichen Kontrolle unterworfen werde, sei jedoch nicht akzep-