Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
gung einer Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager dem fakultativen Referendum untersteht. Damit entscheiden die schweizerischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Standorte für geologische Tiefenlager.
3.3.8 Personelle und finanzielle Ressourcen
Der Kanton AG spricht sich dafür aus, dass für den Sachplanprozess genügend Ressourcen vorgesehen werden. Insbesondere für die Regionen und Kantone sei eine ausreichende Unterstützung durch Fachpersonen sicher zu stellen.
Der Kanton TG verlangt weiterhin eine ausreichende Kompetenzen- und Ressourcenbereitstellung für die Begutachtung, so dass die umfassende sicherheitstechnische Überprüfung aller Verfahrensschritte auf Stufe Bund und Kantone gewährleistet werden kann. Die Gemeinde Dachsen verlangt aus denselben Gründen die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen. Auch CVCI und economiesuisse erachten es als wichtig, dass das UVEK genügend Ressourcen bereit stellt, um das Verfahren zu führen. Die SVP Bezirk Andelfingen, SVP Bezirk Bülach und SVP ZH fordern, dass die Gemeinden und die Bevölkerung beim Standortauswahlverfahren, das eine schwere Belastung für sie darstelle, die notwendige Unterstützung erhalten.
Die Durchführung und Begleitung des Sachplans geologische Tiefenlager sei ein lang andauerndes und anspruchsvolles Unternehmen für alle Beteiligten, so der Kanton ZH. Entsprechend sei eine ausreichende fachliche und finanzielle Unterstützung der Standortkantone und -regionen durch den Bund zu gewährleisten.
Nach Auffassung der Gemeinde Oberweningen soll die Finanzierung von zusätzlichen vertieften Studien und Untersuchungen in der Region «Nördlich Lägern» durch das BFE geregelt und von den Entsorgungspflichtigen getragen werden. Auch die Grünen Stadt Bülach fordern, dass den Regionen ausreichende finanzielle Mittel für die Ausarbeitung eigener und unabhängiger Studien zur Verfügung gestellt werden, da die raumplanerischen und sozioökonomischen Auswirkungen eine zentrale Grundlage für den Standortentscheid bilden.
Die FDP SO und die JF Schweiz halten fest, dass die Finanzierung des Baus und des Betriebs eines geologischen Tiefenlagers gesichert sei. Die Mittel, so die FDP SO, seien verursachergerecht von den Stromkonsumenten bezahlt und von den Kraftwerkbetreibern in einem Fonds bereitgestellt. Die SVP SO hält ebenfalls fest, dass die Finanzierung gesichert sei.
Diverse Stellungnehmende fordern hingegen, Art und Höhe der Finanzierung grundsätzlich zu überdenken, damit diese gesichert sei und unabhängig verwaltet bzw. eingesetzt werden könne (Gemeinde Trasadingen, Grüne AG, Grüne NW, Grüne Partei Schweiz, SP Amtei Olten-Gösgen, SP OW, SP SO, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, NWA Aargau, Pro Natura Schweiz, SES, WWF AG und WWF Schweiz). Mehrere Stellungnehmende vertreten die Auffassung, dass die finanziellen Rückstellungen für den Umgang mit radioaktiven Abfällen nicht ausreichen und folglich zu erhöhen seien (Grüne Bezirk Zurzach, Grüne NW, Grüne Partei Schweiz, Grüne Stadt Bülach, ÖBS, SP AG, SP Amtei Olten-Gösgen, SP Bezirk Brugg, SP OW, SP Schweiz, SP SO, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, IGLK, Klar! Züri Unterland, NOE, NWA Aargau, Pro Natura Schweiz, Pro Natura SH, SES, Pro Natura SH, WWF AG und Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V.). Die genannten Interessenorganisationen fordern ausserdem, dass die Rückholung sowie eine langfristige Überwachung bei der Festlegung der Entsorgungskosten berücksichtigt werden müssen und die Kosten keinesfalls auf die zukünftigen Generationen überwälzt werden dürften. Für die Grüne Partei Schweiz sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, NOE, Pro Natura Schweiz und SES krankt das ganze Verfahren an zu engen und finanziell nicht unabhängigen Rahmenbedingungen.
Die Grünen Bezirk Zurzach, die SP Schweiz, die SP SH und die SP Weinland stellen die Frage, mit welchen Konzepten und Mitteln die Finanzierung einer Langzeitüberwachung sichergestellt werden könne, während sich die IGLK erkundigt, wie das Verursacherprinzip für die Rückholbarkeit garantiert werde, wenn keine finanziellen Rückstellungen für die Rückholung vorgesehen seien. Insbesondere interessiert