Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

 Empfehlung von Artikel 2 Absatz 7 des UN/ECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeits-

prüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention).

Da vier der vorgeschlagenen Standortgebiete direkt an Deutschland angrenzen, sind das BMU, Baden-Württemberg und die drei angrenzenden Landkreise Waldshut, Konstanz und der Schwarzwald-Baar-Kreis in diversen politischen und fachlichen Arbeitsgruppen direkt vertreten (AdK, Arbeitsgruppe Raumplanung, Arbeitsgruppe Information und Kommunikation, Technisches Forum Sicherheit). Beim Aufbau der regionalen Partizipation werden auch Gemeinden und die betroffene Bevölkerung aus Deutschland mit einbezogen.

Bei Meinungsverschiedenheiten sieht das «Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle» die Konsultation unter den Vertragsparteien vor. Bei ausbleibendem Erfolg der Konsultationen kann auf die im Völkerrecht vorgesehenen Vermittlungs-, Vergleichs- und Schiedsverfahren zurückgegriffen werden. Im Falle eines Konflikts wird sich die Schweiz vorgängig und – wie in der Espoo-Konvention vorgesehen – um eine Lösung auf dem Verhandlungsweg oder um andere, für die streitenden Parteien annehmbaren Mittel bemühen.

3.4 Verfahrensaspekte

3.4.1 Sachplan geologische Tiefenlager

Positive Beurteilung

Der Kanton AI stellt fest, dass die betroffenen Regionen und Fachgremien in den Planungsprozess eingebunden sind und somit die Anforderungen gemäss Art. 19 RPV erfüllt werden. Die Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager erfülle im Allgemeinen die gesetzlich festgelegten Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, so der Kanton VS.

Der Kanton AR begrüsst, dass mit Etappe 1 die ersten Voraussetzungen für die künftige Realisierung eines geologischen Tiefenlagers zur sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz geschaffen wurden. Die Kantone BE, LU und NE begrüssen das gewählte Vorgehen. Die Ergebnisse, die der Anhörung unterbreitet wurden, seien transparent und plausibel, so der Kanton BE. Der Kanton TG beurteilt das bisherige Verfahren als offen und fair.

Die Kantone SH, OW und SG, die Stadt Winterthur, Forum VERA Bözberg, FRE sowie Nuklearforum Schweiz halten fest, dass die Identifizierung geeigneter Standortgebiete nach den im Konzeptteil festgelegten Regeln und somit korrekt verlaufen sei. Nach Auffassung von FRE erfüllt das Vorgehen zur Identifizierung geeigneter Standorte die gesetzlichen Grundlagen sowie die sicherheitstechnischen Anforderungen, weshalb das Verfahren und die Grundlagendokumente zu Etappe 1 vollumfänglich unterstützt werden.

Der Kanton ZH befürwortet das Sachplanverfahren. Das Sachplanverfahren gewährleiste die notwendige Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Verbindlichkeit und offene Kommunikation sowie die Mitwirkung der Standortregionen. Von den anderen Standortkantonen erwartet der Kanton ZH eine ähnliche konstruktive Grundhaltung. Der Kanton ZH ist weiter der Auffassung, dass der Sachplanprozess in Etappe 1 die Vorgaben des Konzeptteils eingehalten hat und das Verfahren bisher korrekt durchgeführt worden ist. Den Anforderungen des Sachplans bezüglich Fairness, Transparenz und Mitwirkung wurde – den Vorgaben der Etappe 1 entsprechend – nachgelebt. Der Sachplan geologische Tiefenlager sei in seiner Breite und Systematik weltweit gesehen ein Pilotprojekt, so der Kanton ZH. Nicht nur die zu entsorgenden Abfälle, sondern auch das Auswahl- und das nachfolgende Rahmenbewilligungsverfahren bis zur Beobachtungsphase und zum Verschluss der Tiefenlager seien durch eine beispiellose Langzeitlichkeit gekennzeichnet.