Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
AVES AG, die CDU Jestetten und der BUND RV Hochrhein befürworten, dass die Tiefenlagersuche für radioaktive Abfällen landesweit und in einem breit abgestützten Verfahren stattfindet. Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg begrüssen ausserdem, dass der Bundesrat die Fokussierung auf den Opalinuston im Zürcher Weinland abgelehnt hat und die Suche nun in einem breit angelegten Auswahlverfahren erfolge. Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg begrüsst ausdrücklich, dass sich die Schweiz ihrer Verantwortung stelle und ein transparentes, nachvollziehbares und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechendes Auswahlverfahren entwickle. «Der von der Schweiz gewählte flächendeckende und nachvollziehbare Ansatz mit der schrittweisen Eingrenzung der Standortgebiete» wird vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben positiv beurteilt. Auch die Stadt Bad Säckingen anerkennt die Tiefenlagersuche der Schweiz. Sie merkt an, dass im bisherigen – transparenten – Verfahren vermittelt wurde, dass die Schweiz autonom über die Realisierung der Tiefenlager entscheidet.
FFE gelangt zum Schluss, dass Etappe 1 bisher erfolgreich verlaufen sei und ist überzeugt, «dass das transparente Auswahlverfahren sowie die sachliche und offene Information der Bevölkerung und ihrer behördlichen Repräsentanten zu guten Lösungen führen werden».
Auch Einzelpersonen begrüssen das Sachplanverfahren. Andere stehen dem Verfahren grundsätzlich kritisch gegenüber, bekunden aber trotzdem ihr Vertrauen in die Arbeit des BFE, welche darin bestehe, die beste Lösung für die Atommüllentsorgung zu finden.
Negative Beurteilung
Der Kanton GE lehnt Etappe 1 ab, da er es als verfrüht ansieht, die Standortsuche einzuleiten, solange Schlüsselfragen nicht beantwortet seien.
Dem Sachplanprozess hafte der Nimbus einer Alibi-Übung an, solange die wirklichen Fragen der Atommüllentsorgung nicht mitdiskutiert würden und das Ergebnis nicht offen sei, kritisieren die Gemeinde Trasadingen, die SP Amtei Olten-Gösgen, SP SO, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, NOE, NWA Aargau, Pro Natura Schweiz, SES, WWF AG, WWF Schweiz und SPD Hohentengen. Die Gemeinden Feuerthalen und Hallau befürchten, dass der Standort bereits feststehe und das Sachplanverfahren lediglich eine Alibi-Übung darstelle, welche dazu dienen soll, diesen zu bestätigen. Der BUND Reichenau fordert, dass das laufende Sachplanverfahren ergebnisoffen geführt werde. Die SP OW bewertet das Auswahlverfahren als willkürlich und unglaubwürdig. Insbesondere müssten sich die Nagra und das BFE den Vorwurf gefallen lassen, bei der Auswahl der Standorte dem Prinzip der Opportunität zu folgen, weil der Wellenberg ursprünglich nicht unter den besten 100 Standorten für ein Atommülllager aufgeführt war.
Für die Grünen Stadt Bülach ist nicht nachvollziehbar, weshalb bereits in der ersten Etappe neben sicherheitstechnischen Kriterien gleichzeitig auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt werden – dies obwohl das Hauptaugenmerk der ersten Etappe auf der Identifizierung geeigneter Standorte aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien liegen sollte.
Das Planungsverfahren sei überstürzt, ungenügend oder ungeeignet, so die Grünen ZH, SP Schweiz sowie Klar! Schweiz. Klar! Schweiz weist die Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager, die IGLK das Sachplanverfahren als Ganzes zurück.
Nach Ansicht der Gemeinde Starrkirch-Wil muss das gesamte Verfahren als Verschleiss von kommunalen Ressourcen bezeichnet werden. Das Milizsystem in vielen Regionsgemeinden würde dadurch massiv überstrapaziert.
Forderungen und Empfehlungen
Der Kanton AG hält fest, dass es gemäss Konzeptteil zwar erlaubt sei, in Etappe 3 mehr als zwei Standorte je Lagertyp zu prüfen, damit würde jedoch der Geist des Sachplans, nämlich eine etappenweise Einengung, nicht respektiert. Ausserdem würde dieses Vorgehen auch bedeuten, dass die Bevölkerung der «zusätzlichen» Standortregionen viel länger ins Verfahren involviert bleibe. Der Kanton ZH hebt