Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
gern und an welchen Standorten die verschiedenen Abfallkategorien eingelagert werden. Um eine grösstmögliche Transparenz herzustellen fordert der BUND RV Hochrhein bereits zum jetzigen Augenblick, die genaue Klassifizierung der Giftigkeit, Strahlungsintensitäten und -mengen darzulegen und sie in den weiteren Etappen vertieft zu behandeln.
Die FDP SO hält fest, dass mit der Auslegung auf ca. das doppelte des heute geplanten Kernenergieprogramms eine vernünftige Lagergrösse anvisiert werde, welche genügend Flexibilität für abweichende Entwicklungen in der Schweiz zulasse, dabei aber nicht den Anreiz schaffe, zusätzliche radioaktive Abfälle aus dem Ausland zu importieren. Das Forum VERA Weinland erachtet es als wichtig, dass ein allfälliges Tiefenlager in der Region «Zürich Nordost» ausschliesslich mit radioaktivem Material aus der Schweiz gefüllt würde.
Aus Sicht des BMeiA, des Landes Vorarlberg, der Grünen Vorarlberg sowie österreichischer Einzelpersonen ist die Methodik der Abfallzuteilung in Etappe 1 des Sachplanverfahrens komplex. Die entsprechende Darstellung in den Berichten der Nagra sei schwer bzw. nicht nachvollziehbar.
Würdigung
Das im Konzeptteil festgelegte Auswahlverfahren soll zu geologischen Tiefenlagern führen, welche die Abfälle aus den bestehenden und allfälligen neuen KKW, aus deren Stilllegung und Abbruch sowie die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (inkl. Stilllegung und Abbruch von Forschungsanlagen) aufnehmen können. Die definitive Zuteilung zum jeweiligen Lager erfolgt mit der Rahmenbewilligung (Art. 14 Abs. 2 Bst. b KEG). Aus Transparenzgründen musste in Etappe 1 aufgezeigt werden, ob bzw. welche Reserven bei den betrachteten geologischen Standortgebieten vorhanden sind. Höchste Priorität hat die sicherheitstechnische Qualität des Tiefenlagers, welche durch grössere Abfallvolumen nicht beeinträchtigt werden darf.
Die Methoden der Charakterisierung und Inventarisierung der verschiedenen Abfallkategorien sowie die Abfallzuteilung auf das SMA- und das HAA-Lager werden vom ENSI als stufengerecht beurteilt. Die Abfalldokumentationen der Nagra enthalten die erforderlichen Informationen für die Sicherheitsbetrachtungen. Die Angaben zu den Abfallvolumina und die angegebenen Aktivitätsinventare entsprechen den Vorgaben im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager.
3.5.5 Barrieren und Sicherheitskonzept für SMA- und HAA-Lager
Gemäss Kanton BS und NWA Basel ist das Lagerkonzept ein wesentliches Element des Barrieren- und Sicherheitskonzeptes. Dieses sei heute erst in Ansätzen definiert. Eine Standortauswahl könne erst getroffen werden, wenn diese Fragen befriedigend beantwortet seien. Ansonsten laufe man Gefahr, in einer späteren Phase aufgrund neuer Ergebnisse zu erkennen, dass ein alternativer Standort geeigneter gewesen wäre. Der Kanton BS und NWA Basel fordern, dass die noch offenen Fragen (technische Barrieren und Wechselwirkungen mit dem Wirtgestein, abfallindizierte und lagerbedingte Prozesse, Lagerkonzept) parallel zur Standortsuche und abschliessend beantwortet werden, bevor eine Standortwahl erfolgt. Sie halten weiter fest, dass die heutigen Erkenntnisse auf Experimenten in Felslabors und auf Modellen basieren, die sich einzelnen Fragestellungen widmen. Eine integrale Betrachtung solcher Prozesse und eine Hochskalierung der relevanten Erkenntnisse auf ein Tiefenlager stehen ihrer Meinung nach heute noch aus. Zudem sollen Modellresultate künftig mit Hilfe von In-situ-Experimenten überprüft werden müssen, damit die Langzeitsicherheit eines Lagers nachgewiesen werden könne.
Aus Sicht des BMeiA, des Landes Vorarlberg, der Grünen Vorarlberg sowie Einzelpersonen aus Österreich stellen die Darlegungen der Nagra zum Barrieren- und Sicherheitskonzept sowie den Sicherheitsfunktionen im Grundsatz keine neuen Erkenntnisse dar, sondern sie beschreiben – teilweise detailliert – das Barrierensystem und seine Sicherheitsfunktionen, wie sie in der Schweiz und auch aus anderen Ländern bekannt und anerkannt seien. Positiv zu bewerten sei vor allem die Betonung der Bedeutung von technischen und geologischen Barrieren sowie des Grundsatzes, die langfristige Sicherheit durch passiv wirkende Barrieren zu gewährleisten. Dieselben Stellungnehmenden sind der Auffassung, dass zu Detailfragen zum Barriere- und Sicherheitskonzept Zweifel im Hinblick auf die Gewährleistung der notwendi-