Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse der Auswertung
Der Landkreis Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein, Küssaberg und die Stadt Laufenburg (Baden) sowie die CDU Jestetten halten es für verfrüht, wenn bereits in Etappe 1 Bewertungen der geologischen Standortgebiete vorgenommen werden, da diese als Priorisierung interpretiert werden könnten. Der Landkreis Konstanz begrüsst demgegenüber, dass mit der vom ENSI zu Etappe 1 vorgenommenen Bewertung der einzelnen sicherheitstechnischen Kriterien noch keinerlei Aussage über eine Rangfolge der möglichen Standorte verbunden ist.
Das BMeiA, das Land Vorarlberg, die Grünen Vorarlberg und österreichische Einzelpersonen betonen, dass noch kein gesicherter abschliessender Wissensstand erreicht sei und daher Lücken der Vollständigkeit und Plausibilität der Betrachtungen vorliegen würden.
Würdigung
Gemäss Konzeptteil des Sachplans (S. 33) waren die Standortgebiete für Etappe 1 auf der Basis des aktuellen Kenntnisstandes vorzuschlagen und das Gesamturteil über die vorgeschlagenen Standortgebiete auf einer qualitativen Werteskala (d. h. sehr geeignet/geeignet/bedingt geeignet/weniger geeignet) darzustellen (Konzeptteil S. 62). Für die Standortgebietswahl von Etappe 1 sind keine weiteren Untersuchungen notwendig gewesen. In oder nahe jedem der Standortgebiete gibt es bereits heute mindestens eine Bohrung und diverse Seismiklinien, mit denen die vertikale Abfolge der Gesteine und deren weiterer Verlauf im Untergrund dargestellt werden kann. Das ENSI hat das Vorgehen der Nagra bei der Auswahl von Standortgebieten in Etappe 1 geprüft und ist mit dem Vorgehen der Nagra einverstanden. Besonderes Augenmerk wurde auf die Frage gerichtet, ob Gebiete aufgrund einer frühzeitigen Weichenstellung auf Basis ungenügenden Wissens aus dem Verfahren fallen. Dies ist nicht der Fall.
Die Feststellung vieler Stellungnehmender, dass die Nagra aufgrund ihrer Untersuchungen zu früheren Projekten eine hohe Datendichte in den Standortgebieten Zürcher Weinland und Wellenberg hat und die Datendichte in anderen Gebieten weniger hoch ist, ist grundsätzlich richtig. In Etappe 1 waren jedoch die Eignung von Standortgebieten aufzuzeigen und keine Vergleiche vorzunehmen. Es ist seitens ENSI klar kommuniziert worden (ENSI 33/0706, S. 54), dass die Ergebnisse aus Etappe 1 nicht als Rangliste der Standorte untereinander anzusehen sind. In Etappe 2 muss der Kenntnisstand den belastbaren sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte erlauben. In Kapitel «2.7 Zusätzliche Untersuchungen» des vorliegenden Berichts wird ausführlich darauf eingegangen.
3.5.3 Absolute/relative Sicherheit
Die Kantone AG, GR, LU und SO, die Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Döttingen, Full-Reuenthal, Gallenkirch, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Linn, Mellikon, Oberbözberg, Rekingen, Remigen, Rietheim, Riniken, Rümikon, Tegerfelden, Unterbözberg, Unterendingen, Untersiggenthal, Wislikofen und Zeihen, die Stadt Kaiserstuhl, der Planungsverband Zurzibiet und Pro Bözberg sowie die deutsche Stadt Laufenburg (Baden) vertreten die Auffassung, dass die Sicherheit das einzige und absolute Kriterium bei der Standortwahl sein darf. Teilweise wird dabei angemerkt, dass raumplanerische und sozioökonomische Kriterien bei der Erstauswahl keine Rolle spielen dürfen. Dass die langfristige Sicherheit bei der Standortevaluation oberste Priorität haben muss, entspricht auch der Ansicht der Kantone NE, OW, TI, UR und ZH, der Stadt Bülach, der Gemeinden Elfingen, Endingen, Niederglatt, Niederweningen, Oberweningen, Stadel, Trüllikon, Weiach und Wittnau, des Fricktal Regio Planungsverbands, Zofingenregio Regionalverbands, ZPF, ZPW, der CVP AG, CVP Bezirk Zurzach, CVP Schweiz, CVP SO, CVP ZH, FDP SH, Grüne AG, Grüne Stadt Bülach, Grüne ZH, JF SH, ÖBS, SVP SH, AIHK, Arbeitskreis «Pro Lebensqualität und Wohlstand», AVES AG, AVES SO, Forum Lägern-Nord, Forum Opalinus, Forum VERA Weinland, LoTi, Pro Natura SH sowie auf deutscher Seite der Landkreise Konstanz und Waldshut/Regionalverband Hochrhein-Bodensee, der Gemeinden Albbruck, Dettighofen, Küssaberg, Lottstetten, Murg, Hohentengen am Hochrhein, der Städte Bad Säckingen und Wehr, des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, der CDU Jestetten sowie des BUNDs RV Hochrhein. Nach Ansicht von KAIB
—
6 ENSI 33/070 (Januar 2010): Sicherheitstechnisches Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete, Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 1.