Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

gebnis bei der Identifikation geeigneter Grossräume für ein SMA-Lager. Die Aggregation über die Hierarchiestufen «Indikator», «Kriterium», «Kriteriengruppe» bis zur Bewertung des Grossraums sei mittels methodisch nicht zulässiger Mittelwertbildung erfolgt.

Würdigung

Für die Einengung der Standortgebiete nimmt die Nagra in den Schritten 3 bis 5 anhand der vorgegebenen sicherheitstechnischen Kriterien und den von der Nagra definierten Massstäben eine Bewertung der einzelnen Grossräume, Wirtgesteine bzw. Standortgebiete auf Stufe der Indikatoren vor. Anschliessend werden die einzelnen Bewertungen der Indikatoren auf Stufe der Kriterien und weiter auf Stufe der Kriteriengruppen durch Mittelwertbildung zusammengefasst.

Das ENSI hat in seinem Gutachten (vgl. ENSI 33/070, S. 54) aus folgenden Gründen die Mittelwertbildung nicht übernommen: Die Zahlenwerte suggerieren eine Genauigkeit, die bei der Bewertung einzelner geologischer Aspekte nicht vorhanden ist. Den Bewertungsstufen «sehr günstig», «günstig», «bedingt günstig» und «ungünstig» werden ferner von der Nagra unterschiedlich grosse Zahlenbereiche zugeordnet, was eine unbeabsichtigte Verzerrung verursachen kann. Schliesslich wirken gewisse Indikatoren (z. B. Indikator «Seltene geologische Ereignisse (Vulkanismus)») nicht differenzierend, können aber das Ergebnis der Aggregierung beeinflussen. In ihren Gesamtbeurteilungen hinsichtlich der Eignung von Standortgebieten kamen ENSI, KNE und KNS trotz unterschiedlicher Vorgehensweisen zu den gleichen Schlussfolgerungen wie die Nagra.

Das ENSI hat seine eigenen Bewertungen aus den oben beschriebenen Gründen auf eine qualitative Bewertung und die im Sachplan geologische Tiefenlager vorgegebenen Bewertungsstufen (d. h. «sehr geeignet», «geeignet», «bedingt geeignet», «weniger geeignet»; vgl. Konzeptteil des Sachplans, S. 62) ausgerichtet. Ein sicherheitstechnischer Vergleich der einzelnen Standortgebiete bzw. eine Rangierung ist in Etappe 1 nicht vorgesehen.

3.5.7 Identifizierung potenziell geeigneter Wirtgesteine

Die Kantone SO und TG bestätigen, dass aus ihrer Sicht die getroffene Auswahl der potenziell geeigneten Wirtgesteine und geologischen Standortgebiete transparent und nachvollziehbar sei und aufgrund der heute zur Verfügung stehenden geologischen Grundlagen keine Gründe bestünden, weitere Wirtgesteine oder Standortgebiete einzubeziehen. Der CHGEOL nimmt die Wahl der Wirtgesteine zur Kenntnis und hat diesbezüglich keine grundsätzlichen Vorbehalte. Demgegenüber bezweifelt die CDU Jestetten, ob die Schweiz aufgrund ihrer geologischen Besonderheiten überhaupt ein geeignetes Wirtgestein zur Lagerung von radioaktiven Abfällen habe. Seitens der Grünen Brugg und mehrerer Einzelpersonen wird die heutige Auswahl an Wirtgesteinen in Frage gestellt und gefordert, dass die Suche nach geeigneten Gesteinen systematisch auf die ganze Schweiz ausgedehnt und intensiviert werden solle.

Gemäss den Grünen Vorarlberg und Einzelperson zeigen die Ausführungen zur Identifikation geeigneter Wirtgesteine der Nagra Schwächen, insbesondere dadurch, dass in der Bewertung der Kriterien auf generelle Erfahrung zurückgegriffen werde und diese an die Stelle objektiver Erkenntnisse trete. Somit könne nicht sicher festgestellt werden, ob es sich bei den bewerteten um potenziell geeignete Wirtgesteine handle. Auch die Stadt Wehr führt aus, dass die Suche nach einem geeigneten Standort ausschließlich durch objektive Kriterien der Sicherheit bestimmt werden müsse. Der Kanton NW würde dagegen bei der Bewertung ein rein qualitatives Verfahren bevorzugen. Ganz allgemein sei ein Standort nicht nur aufgrund von Modellrechnungen herzuleiten (Gemeinden Boningen, Härkingen, Neuendorf, Rickenbach SO, Trimbach, Walterswil SO, Wangen bei Olten und Wolfwil Regionalverein OGG, Grüne Partei Schweiz, SP SO, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, NWA Aargau, Pro Natura Schweiz, SES, Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V.).

Der Kanton GE gibt zu bedenken, dass es auf internationaler Ebene keinen Konsens zu einem Wirtgestein gibt. Von weiteren Stellungnehmenden wird darauf hingewiesen, dass in früheren Suchverfahren andere «ideale» Wirtgesteine genannt worden seien. Läbigs Engelberg weist darauf hin, dass so wie damals die helvetischen Mergel als bestes Wirtgestein für Atommüll beurteilt worden seien, so würde