Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 61Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisse der Auswertung

Würdigung

Die Erläuterungen zum Koordinationsbedarf der Objektblätter «Jura Ost», «Nördlich Lägern» und «Zürich Nordost» werden mit den Nutzungen von Thermalquellen und Geothermie ergänzt (siehe Kap. «3.6.8 Nutzungskonflikte» und «3.8.3.1 Objektblätter»).

Im Rahmen von Etappe 1 des Sachplans wurde vom bestehenden geologischen Kenntnisstand ausgegangen. Ein gleichwertiger Wissensstand wird im Sachplan geologische Tiefenlager für Etappe 1 nicht gefordert (vgl. dazu auch Würdigung in Kap. «3.5.2 Wissensstand für Etappe 1»). Der Wissensstand in den einzelnen Gebieten muss aber in Etappe 2 belastbare Analysen und den sicherheitstechnischen Vergleich erlauben (vgl. auch Kap. «3.7 Zusätzliche Untersuchungen»). Das ENSI fordert in diesem Zusammenhang von der Nagra weitere Ergänzungen der Kenntnisse des Gebiets «Jura Ost», welche die hydrogeologischen Verhältnisse betreffen (Forderung 22 in ENSI 33/115).

Die Nähe des Standortgebiets «Jura Ost» zum Rheingraben und die daraus resultierende seismische Gefährdung wurden in der Beurteilung berücksichtigt. Unterschiede in der Bewertung zwischen Nagra und ENSI ergeben sich bei den Kriterien 2.3 «Lagerbedingte Einflüsse», 2.4 «Nutzungskonflikte» sowie 3.2 «Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse» (Konzeptteil, S. 59 ff.), bei denen das ENSI sowohl im Falle eines SMA- wie auch eines HAA-Lagers leicht kritischer bewertet hat. Die grundsätzliche Eignung des Standortgebiets Jura Ost wurde jedoch vom ENSI, von der KNE und der KNS bestätigt.

Die Gefahr einer Verletzung der das Tiefenlager einschliessenden Gesteine als Folge von Tunnelbauten durch den Bözberg wird im Sachplanverfahren durch das Kriterium 2.4 «Nutzungskonflikte» berücksichtigt. Mit der Rahmenbewilligung wird ein provisorischer Schutzbereich um das geologische Tiefenlager festgelegt (vgl. Art. 70 KEV), der die für die langfristige Rückhaltung der radioaktiven Stoffe massgeblichen Schichten vor anderweitiger Nutzung schützen wird.

3.5.8.2 Stellungnahmen zum Standortgebiet «Jura-Südfuss»

Eine grosse Zahl der Stellungnehmenden spricht sich gegen ein geologisches Tiefenlager im Standortgebiet «Jura-Südfuss» aus (Kanton BL, Stadt Aarau, Gemeinden, Boningen, Däniken, Dulliken, Eppenberg-Wöschnau, Erlinsbach SO, Härkingen, Hunzenschwil, Küttigen, Lostorf, Neuendorf, Niedergösgen, Oberentfelden, Obergösgen, Rickenbach SO, Schönenwerd, Starrkirch-Wil, Trimbach, Walterswil SO, Wangen bei Olten, Winznau und Wolfwil, Regionalverein OGG, SP Olten, SP Winznau, FSU, NOE). Hauptkritikpunkt verschiedener Stellungnehmenden (Kanton SO, Stadt Aarau, Gemeinden Boningen, Däniken, Eppenberg-Wöschnau, Erlinsbach SO, Gretzenbach, Härkingen, Küttigen, Neuendorf, Rickenbach SO, Oberentfelden, Obergösgen, Schönenwerd, Stüsslingen, Trimbach, Walterswil SO, Wangen bei Olten und Wolfwil, PRA, Regionalverband Suhrental, Zofingenregio Regionalverband, SP SO, SP Winznau, NOE, Einzelperson) ist der ungenügende Kenntnisstand über die Geologie des «Jura-Südfusses». Gegenüber der geologischen Eignung werden gleichzeitig diverse Vorbehalte angemeldet, die sich auf die erhöhte tektonische Zergliederung und das daraus resultierende beschränkte Platzangebot sowie die bautechnischen Schwierigkeiten, auf Nutzungskonflikte, die Zerklüftung der Effinger Schichten, die fehlenden Bohrungen und die erschwerten Erkundungsmöglichkeiten von der Oberfläche aus beziehen. Auch die Gemeinde Lostorf merkt an, dass das Standortgebiet «Jura-Südfuss» aufgrund der Untersuchungen nicht der sicherste Ort sein könne. Die SP SO, NOE sowie eine Einzelperson weisen zudem darauf hin, dass sich ein Kernkraftwerk und ein Lager für radioaktive Abfälle aus Sicherheitsgründen ausschliessen: Der Zugangsbereich einer Lagerstätte müsse jederzeit problemlos erreichbar sein. Ein Kernkraftwerk im Störfall könne eine solche Zugänglichkeit kurz-, mittel- oder langfristig behindern oder verunmöglichen. Regionen mit Kernkraftwerken in Betrieb seien deshalb auszuschliessen.

Der Kanton SO weist auf die starke Verkarstung der Rahmengesteine (Malmkalke, Dogger) in der Born-Engelberg-Antiklinale sowie auf eine grosse Wasserführung im Keuper (Mineralquellen Lostorf) hin. Er bezweifelt grundsätzlich immer noch die Eignung der Effinger Schichten als Wirtgestein und beantragt deshalb diesbezüglich weitere Abklärungen. Der Kanton SO fordert zudem weitere Abklärungen und bessere Kenntnis der Tektonik und der vorhandenen Störungen im geologischen Standortgebiet sowie ein geodynamisches Modell.