Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

Die SP AG, LoTi und NWA Aargau verlangen, dass die schützenswerten Landschaften im Zürcher Unterland (im Vernetzungskorridor vom Naturschutzgebiet Katzensee zum Neeracher Ried) sowie im Studenland nicht beeinträchtigt werden. LoTi verlangt zudem, dass die schützenswerten Landschaften im Übergang zum Jurapark nicht beeinträchtigt werden, während die SP AG und NWA Aargau dasselbe für die schützenswerten Landschaften in «Nördlich Lägern» sowie im benachbarten deutschen Gebiet (Übergang zum Schwarzwald) verlangen. Nach Ansicht von LoTi, SPD Hohentengen und einer Einzelperson steht die sicherheitstechnische Beurteilung des Gebiets als «geeignet» im Widerspruch zu der geologischen Charakteristik. Diese Stellungnehmenden verweisen dabei insbesondere auf die grosse Tiefenlage der Wirtgesteine, die tektonische Zergliederung, die bautechnischen Erschwernisse und eingeschränkten Platzverhältnisse im Standortgebiet.

Die Gemeinde Klettgau äussert starke Vorbehalte gegen ein grenznahes Tiefenlager im Standortgebiet «Nördlich Lägern».

Aus Sicht der Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V. ist das Standortgebiet «Nördlich Lägern» aufgrund seiner Nähe zum Trinkwasserreservoir Rhein nicht geeignet als Standort für ein Lager von radioaktiven Abfällen.

Würdigung

Das ENSI folgt in seinem Gutachten (ENSI 33/070) der günstigen Gesamtbewertung des geologischen Standortgebiets «Nördlich Lägern» durch die Nagra, auch wenn zwischen ENSI und Nagra kleinere Abweichungen in der Beurteilung einzelner sicherheitstechnischer Kriterien vorhanden sind. So werden seitens ENSI die zwei Kriterien 1.1 «Räumliche Ausdehnung» und 2.3 «Lagerbedingte Einflüsse» etwas kritischer beurteilt.

Auf den notwendigen Wissensstand für Etappe 1 wurde bereits in Kapitel «3.5.2 Wissensstand für Etappe 1» eingegangen. Bezüglich der Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen (z. B. seismische Untersuchungen und Bohrungen) wird auf Kapitel «3.7 Zusätzliche Untersuchungen» verwiesen.

Die grosse Tiefenlage bringt bautechnische Erschwernisse mit sich, muss im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aber auch als Vorteil gegenüber den dynamischen Prozessen an der Erdoberfläche angesehen werden (glaziale Tiefenerosion, Nutzungskonflikte z. B. durch Geothermie und Erdwärmesonden). Das ENSI hat die untertägigen Platzverhältnisse im Detail geprüft und festgestellt, dass sie trotz der tektonischen Verhältnisse ausreichend sind.

Der Aspekt des Lärms (inkl. Fluglärm) wird in Etappe 1 des Sachplans nicht berücksichtigt, da er für die Bestimmung der Planungsperimeter nicht von Bedeutung ist. Die zusätzliche Beeinträchtigung durch ein Tiefenlager von schon immissionsgeschädigten Gemeinden kann hingegen in Etappe 2 in den Standortauswahlprozess eingebracht werden.

Die Anliegen bezüglich Natur- und Landschaftsschutz werden bei der Suche nach Standorten für Oberflächenanlagen sehr stark gewichtet. Sie wurden bereits bei der Ausscheidung der Planungsperimeter berücksichtigt, was auch bei der Beurteilung von Standorten in Etappe 2 der Fall sein wird.

3.5.8.4 Stellungnahmen zum Standortgebiet «Südranden»

Der Kanton TG spricht von wesentlichen Ungewissheiten bezüglich der genügenden Mächtigkeit des Wirtgesteins Opalinuston im Standortgebiet «Südranden». Weiter betont der Kanton TG die dort eingeschränkte Explorierbarkeit, während die Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V. die Nähe des Standortgebiets zum Grundwassergebiet des Rheins bemängelt.

Die Gemeinde Wilchingen argumentiert, dass das Standortgebiet «Südranden» wegen der einzigartigen Landschaft und den schwierigen Verkehrsverbindungen für geologische Tiefenlager nicht in Frage kommt. Ausserdem gibt sie die fehlende Mächtigkeit des Opalinustons zu bedenken. Die Bürgerinitiative Hochrhein Aktiv e. V. verweist bezüglich der grenznahen Standortgebiete ebenfalls auf die zu geringe