Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1
Swisselectric, swissnuclear und VSE sind der Meinung, dass hinsichtlich der sozioökonomischen Studien Alleingänge von möglichen Standortgebieten zu vermeiden sind.
Würdigung
Gemäss Konzeptteil legt das ARE in Etappe 1 in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und unter Beizug der Entsorgungspflichtigen die ausschlaggebenden raumplanerischen Indikatoren sowie die Methodik zu deren Beurteilung in Etappe 2 fest. Zentraler Bestandteil dieser Methodik ist ein Ziel- und Indikatorensystem, das für mögliche Standorte eine umfassende Bewertung der Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers in den Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zulässt.
Die Arbeitsgruppe Raumplanung, in der neben ARE, BFE und BAFU die Entsorgungspflichtigen sowie alle Standortkantone und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee durch Fachspezialistinnen und Fachspezialisten vertreten sind, hat im September 2008 nach intensiven Vorarbeiten einen Zwischenbericht zu dieser Methodik verabschiedet und veröffentlicht. Aufgrund einer Teststudie mit dieser Methodik und aufgrund weiterer Diskussionen in der Arbeitsgruppe Raumplanung wurde die Methodik optimiert und in der Sitzung vom 5. März 2010 verabschiedet.
Das Vorgehen zur Durchführung der SÖW in Etappe 2 ist in der Beurteilungsmethodik in Kapitel 4 dokumentiert. Die SÖW wird von einer externen, unabhängigen Firmengruppe durchgeführt. Da die Arbeitsgruppe Raumplanung ein breites Wissen über die Methodik besitzt und die Mitglieder die Situation in den jeweiligen betroffenen Regionen gut kennen, wird sie die Erarbeitung der SÖW fachlich begleiten. Die Resultate der Beurteilung werden regions- und standortspezifisch ausgewiesen und veröffentlicht.
3.8.4.2 Grundsätzliche Bemerkungen zur Beurteilungsmethodik
Der Kanton AG nimmt die vorgeschlagene raumplanerische Beurteilungsmethodik zur Kenntnis.
Der Kanton OW befindet die Beurteilungsmethodik für machbar und zweckmässig. Der Kanton SO und die Stadt Zürich erachten sie als geeignet, um die SÖW in Etappe 2 durchzuführen.
Der Kanton SH fordert, dass der Untersuchungsperimeter sowohl bei den geplanten SÖW als auch bei den zusätzlich von ihm beantragten Studien zu Aspekten der Aussen- und Innen-Wahrnehmung grosszügig gefasst wird und verweist auf die vom Kanton SH in Auftrag gegebene und 2010 veröffentlichte Studie «Tiefenlager für radioaktive Abfälle im Zürcher Weinland und im Südranden. Studie zur Abschätzung der sozioökonomischen Effekte im Kanton Schaffhausen». Der Schwarzwald-Baar-Kreis fordert, dass auch der südliche Teil des Schwarzwald-Baar-Kreises, mindestens jedoch die Stadt Blumberg, in die für Etappe 2 vorgesehene SÖW mit einbezogen wird. Die BUND Reichenau ist der Meinung, dass die deutsche Seite bei der Durchführung der SÖW bei den grenznahen Standortgebieten weiträumig mit einzubeziehen sei.
Der Kanton LU weist im Hinblick auf Etappe 2 darauf hin, dass das Standortgebiet «Wellenberg» den Kanton insofern betreffen könnte, als dort Nukleartransporte durchgeführt würden. Er geht davon aus, dass bei der raumplanerischen Beurteilung die Transportwege von den Atomkraftwerken zu den geologischen Tiefenlagern im Hinblick auf die Verkehrssicherheit geprüft werden.
Die Gemeinde Elfingen und der Fricktal Regio Planungsverband, die ÖBS und Pro Natura SH sind der Meinung, dass die Dimension «Gesellschaft» in der vorliegenden Methodik nur ungenügend abgebildet werde. FSU hält demgegenüber fest, dass wie bei anderen Projekten üblich, die Image- und gesellschaftlichen Konfliktfragen der politischen Diskussion vorbehalten bleiben.
Die Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Döttingen, Full-Reuenthal, Kaiserstuhl, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Tegerfelden, Unterendingen und Wislikofen sowie der Planungsverband Zurzibiet fordern bezüglich des in der Beurteilungsmethodik definierten Referenzzustands, dass ein solcher ohne die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 und oh-