Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

ne Ersatzkraftwerk Beznau 3 definiert wird. Dieselben Stellungnehmenden fordern weiter, dass das Teilziel «Naherholungsgebiete schützen» mit einem Indikator «Übereinstimmung mit Raumentwicklungskonzepten» ergänzt wird. Zudem stellen sie den Antrag, ihr regionales Raumentwicklungskonzept im Rahmen der Beurteilungsmethodik heranzuziehen.

Die Stadt Winterthur verlangt, dass bei der Gewichtung sozioökonomischer und raumplanerischer Aspekte die Belastungen, welche die möglichen Standortregionen bereits heute im gesamtschweizerischen Interesse tragen, angemessen berücksichtigt werden. Der ZPW befürchtet, dass bei den Beurteilungsmatrizen die sozioökonomischen und die landschaftsökologischen Gewichtungen zu kurz kommen. FSU ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Gewichtungen zu relativieren seien. Deshalb sei es zentral, dass das Beurteilungssystem wie vorgesehen mit unterschiedlichen Gewichtungen durchgerechnet werde. ÖBS, FSU und Pro Natura SH fordern, dass die Resultate der vorgesehenen Sensitivitätsanalysen transparent und verständlich dargestellt und veröffentlicht werden.

Die JF Schweiz schlagen vor, die raumplanerische Beurteilungsmethodik für Etappe 2 zu bestätigen.

Die Grünen Stadt Bülach kritisieren die «zentralstaatlich verordneten» Beurteilungskonzepte zur Abklärung der raumplanerischen und sozioökonomischen Auswirkungen und fordern ausreichend finanzielle Mittel für die Ausarbeitung eigener und unabhängiger Studien. Weiter erachten sie es nicht als seriös, dass die Nagra methodische und sozioökonomische Aspekte der Raum- und Nutzungsplanung beurteilen kann.

Für die Akademien der Wissenschaften Schweiz ist die Berücksichtigung raumplanerischer und sozioökonomischer Aspekte unabdingbar. FSU und SIA begrüssen und unterstützen die sorgfältige Abklärung der raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekte. Diese müssten insbesondere dazu dienen, optimale Lösungen für die Oberflächenanlagen zu erzielen. Der Umstand, dass bezüglich der oberirdischen Anlagen ein relativ grosser Anordnungsspielraum bestehe, begünstige eine verstärkte Rücksichtnahme auf raumplanerische Belange. FSU begrüsst die Beurteilungsmethodik und hält fest, dass der breite (Gesellschaft, Wirtschaft und Natur umfassende) und auf klar ausgewiesenen Indikatoren beruhende Ansatz, die Transparenz des Auswahlverfahrens erhöht. Die umfassend aufgenommenen Kriterien und die vorgeschlagenen Indikatoren überzeugen den Fachverband und sind aus seiner Sicht zweckmässig. Weiter ist FSU der Ansicht, dass die Validierung der Methodik mittels einer Teststudie einem sehr hohen Standard entspricht. Auch der Kanton AG, die Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Döttingen, Full-Reuenthal, Kaiserstuhl, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Lengnau, Leuggern, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Tegerfelden, Unterendingen, Wislikofen und der Planungsverband Zurzibiet unterstützen die Übertragung der Erkenntnisse aus der Teststudie in die Beurteilungsmethodik. Nicht einverstanden sind sie hingegen mit der Vereinfachung betreffend Gutachten zu den Thermalquellen.

HEV begrüsst, dass bereits in dieser frühen Phase die Parameter für den Standortvergleich definiert werden. Dies ermögliche die Durchführung eines transparenten Verfahrens. HEV fordert jedoch, dass die Interessen der betroffenen Eigentümer im Bereich Landentwertung stärker in die Gewichtung mit einbezogen werden.

SBV begrüsst, dass die Landwirtschaft in der Beurteilungsmethodik berücksichtigt wird.

ZPF merkt an, dass die Zugangsstation zum Tiefenlager per Bahn oder ab dem Autobahnnetz direkt zugänglich sein solle (ohne angrenzende regionale Strassennetze zu beanspruchen).

Der Schwarzwald-Baar-Kreis begrüsst die Beurteilungsmethodik grundsätzlich.

Die Gemeinden Dettighofen, Jestetten und Lottstetten folgern, dass als Konsequenz der zu kleinräumigen Definition einer Standortregion die sozioökonomischen Auswirkungen immer gleich sein werden und die rein raumplanerische Beurteilungsmethodik zu kurz greife.