Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1

Für die Grüne Partei Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greenpeace, NOE, Pro Natura Schweiz und SES sind die Informationen, welche innerhalb der Objektblätter aufgearbeitet wurden, nicht ausführlich genug. Sie fordern, dass die Objektblätter durch eine zusammenfassende Beurteilung der Vor- und Nachteile der Standortgebiete ergänzt werden (z. B. analog der Tabellen in den ENSI-Faktenblättern, in welchen jedes Standortgebiet anhand von 13 Kriterien bewertet wird).

Nach Ansicht der EGK fehlt im Ergebnisbericht eine dreidimensionale Darstellung bzw. eine Tiefenangabe der geologischen Standortgebiete.

Das Forum VERA SH fordert, dass in den Objektblättern nicht nur die im betroffenen Ausland liegenden Landkreise, sondern auch die entsprechenden Gemeinden einzeln aufgeführt werden.

Würdigung

Die Objektblätter bilden den Kern der Sachpläne und beschreiben die einzelnen raumplanerischen Vorhaben des Bundes. Objektblätter bestehen aus einem Karten- und Textteil und sind nach einem gleich bleibenden Schema aufgebaut, das auch für den Sachplan geologische Tiefenlager angewendet wird. Weitere zum Verständnis wichtige Informationen sind nur in sehr knapper Form enthalten. Aus diesem Grund werden z. B. die Tabellen des ENSI nicht in den Text aufgenommen.

Aufgrund der Anhörung werden jedoch verschiedene Änderungen vorgenommen: Die Erläuterungen zum Koordinationsbedarf der Objektblätter «Jura Ost», «Nördlich Lägern» und «Zürich Nordost» werden mit den Nutzungen von Thermalquellen und Geothermie ergänzt. In den Objektblättern «Nördlich Lägern» und «Zürich Nordost» wurde ausserdem ein Koordinationsbedarf mit dem Kiesabbau festgehalten. Vollständigkeitshalber und analog zum Standortgebiet «Jura Ost» wird bezüglich Koordinationsbedarf in den Objektblättern «Südranden» und «Wellenberg» ebenfalls festgehalten, dass der grossräumige Abbau von Steinen und Erden zu einer Beeinträchtigung der Langzeitsicherheit führen kann. Ein solcher Abbau ist zur Zeit in beiden Standortgebieten nicht geplant. Die Karte für das Objektblatt «Jura Ost» wird gemäss der Forderung des Kantons AG mit einer gelben, gestrichelten Linie ergänzt. Pro Standortregion wird nur ein Objektblatt erstellt, welches die gesamte von einem Lager (HAA und SMA) betroffene Fläche darstellt.

Die Schutzobjekte von nationaler Bedeutung werden auf den Karten der Objektblätter aller Sachpläne des Bundes gleich dargestellt. Sie gelten als wichtige Hintergrundinformationen für die weiteren Planungsschritte. In Kapitel «2.4 Grundsätze für die Standortsuche für Oberflächenanlagen in Etappe 2» des Ergebnisberichts wird dargelegt, wie in Etappe 2 bei der Suche von Standorten für Oberflächenanlagen mit Schutzobjekten umgegangen wird; für BLN-Gebiete gilt, dass diese wo immer möglich gemieden werden sollen. Dies gilt auch innerhalb der festgelegten Planungsperimeter. Die BLN-Gebiete wurden zudem schon bei der Festlegung der Planungsperimeter berücksichtigt. Grundsätzlich ist nach NHG in Ausnahmefällen nach einer Interessenabwägung ein Eingriff in BLN-Gebieten nicht ausgeschlossen.

Die sicherheitstechnische Überprüfung der Standortgebietsvorschläge hat ergeben, dass das Standortgebiet «Wellenberg» die Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager, wie sie für Etappe 1 definiert sind, erfüllt und damit in den Ergebnisbericht zu Etappe 1 aufgenommen wird. Auf die Eignung des Wellenbergs für geologische Tiefenlager wird in den Kapiteln «3.5.8.5 Stellungnahmen zum Standortgebiet ‹Wellenberg›» sowie «3.5.8.6 Umfassende Stellungnahme und Expertise zum Standortgebiet ‹Wellenberg› durch den Kanton NW» eingegangen.

Eine 3D-Darstellung der geologischen Standortgebiete im Untergrund wäre zwar zur Veranschaulichung wünschenswert. Bezüglich Informationsgehalt jedoch wäre der Mehrwert beschränkt, da die Lage der geologischen Standortgebiete im Untergrund mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist. Zudem müsste eine solche 3D-Darstellung kontinuierlich aufgrund der verbesserten Datenlage angepasst werden, was die Objektblätter, welche am Ende jeder Etappe durch den Bundesrat verabschiedet werden, nicht zulassen.