Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
Thermen» mit der Unverträglichkeit von Gesundheit und Wellness mit der Lagerung von radioaktiven Abfällen ergänzt wird.
Die SP AG, LoTi und NWA Aargau erachten es als wichtig, die Auswirkungen auf die Thermalquellen Bad Zurzach genau zu prüfen.
Die Gemeinde Marthalen und der RWU legen grossen Wert auf eine transparente und methodisch einheitliche Beurteilung der vorliegenden Standortfestlegungen. Aus heutiger Sicht seien dabei u. a. Grundwasservorkommen, die der Trinkwasserversorgung dienen, von grosser Bedeutung.
Der Kanton SO fordert, dass nicht nur die heutigen Grundwasserschutzzonen zu berücksichtigen sind, sondern das Grundwasservorkommen als Ganzes.
Die Gemeinden Endingen, Niederweningen und Oberweningen sowie das Forum Lägern-Nord fordern, dass schützenswerte Landschaften und Objekte sowie der Verlauf der Grundwasserströme bei der lnteressenabwägung höher bewertet werden als andere Kriterien. Eine Einzelperson fordert die Berücksichtigung der grossen Trinkwasserreservate entlang des Rheins. Vor allem die Auswirkung auf das Grundwasserschutzareal in Weiach sei genau zu überprüfen.
Die SP AG, die Gemeinden Albbruck, Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau und Murg, die Städte Bad Säckingen und Laufenburg (Baden), Aktive Bürger Geisingen, ÖDP Kreisverband Waldshut, SPD Hohentengen, Waerland-Bund e. V. sowie mehrere Einzelpersonen äussern ihre Sorge über eine mögliche Beeinträchtigung und Gefährdung der Grundwasservorkommen bzw. der Trinkwasserreservoirs durch ein geologisches Tiefenlager. Die Stadt Laufenburg (Baden) fordert diesbezüglich eine Untersuchung. Die Gemeinde Murg ist der Meinung, dass Grundwasservorkommen und Thermen eines besonderen Schutzes vor den negativen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers bedürfen. Auch die Stadt Wehr verweist auf die bedeutsamen Grundwasservorkommen der Grenzregion.
Würdigung
Die nuklearen Aspekte werden im Kapitel «3.6.5 Grundwasser und Hydrogeologie» behandelt. Im Rahmen der raumplanerischen Beurteilungsmethodik werden nicht-radiologische Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf das Grundwasser sowie Thermen und Mineralquellen untersucht. Solche Auswirkungen sind in der Beurteilungsmethodik unter der Dimension «Umwelt» durch das Teilziel «U 1.2 Grundwasser, Mineralquellen und Thermen schützen» abgedeckt. Das Kriterium «Grundwasserschutz» beinhaltet die Beeinträchtigung von Grundwasserschutzzonen und -arealen durch ober- und unterirdische Anlagen eines geologischen Tiefenlagers; das Kriterium «Schutz von Mineralquellen und Thermen» allfällige Beeinträchtigungen von Mineralquellen und Thermen. Der Indikator «U 1.2.2.1 Beeinträchtigung von Mineralquellen und Thermen» wird folgendermassen angepasst: Beim Erhebungsverfahren sind externe Expertinnen und Experten beizuziehen. Die Nutzwertfunktion wird so umformuliert, dass die Nutzwertpunkte aufgrund einer Risikopotenzialabschätzung vergeben werden.
Basierend auf Voruntersuchungen in Etappe 2 wird in Etappe 3 zudem eine UVP 1.Stufe durchgeführt. Zur Umwelt gehören auch alle bereits genutzten Rohstoffe wie z. B. das Grundwasser, Mineral- und Thermalquellen. Seitens Nagra ist dabei aufzuzeigen, welche Abstände bei einem Tiefenlager (inklusive Oberflächenanlagen und Zugangsbauwerke) zu einem Trinkwasser führenden Gesteinskörper oder zu Mineral- und Thermalwasservorkommen eingehalten werden müssen, damit die seitens der Behörden vorgegebenen Schutzkriterien (ENSI-G03) erreicht werden.
3.8.4.4 Tourismus
Der Kanton NW, die Gemeinde Engelberg sowie MNA sind der Meinung, dass der Verbleib des Standortgebiets «Wellenberg» im Sachplanverfahren bis zur Erteilung einer Rahmenbewilligung die Entwicklungsmöglichkeiten der Tourismusorte im Engelberger Tal bzw. im Raum Nidwalden erheblich hemme, da Investierende über längere Zeit hinsichtlich der Zukunft der Region verunsichert blieben.