Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
Würdigung
Die Nachhaltigkeitsdimension «Wirtschaft» der Beurteilungsmethodik enthält unter dem Teilziel «Wertveränderungen optimieren» den Indikator «W 1.3.1.1 Veränderungen in den bestehenden Werten (Immobilienmarkt und Bodenpreise – ohne rechtlich geschuldete Entschädigung)». Dieser Indikator beinhaltet die Standortattraktivität einer Region als Wohnort aufgrund der aktuellen Boden- und Immobilienpreise. Da sich gezeigt hat, dass der Indikator schwierig zu beurteilen ist, hat das ARE in Absprache mit der Arbeitsgruppe Raumplanung im Jahr 2010 eine Vertiefungsstudie mit dem Titel «Wirkungen von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle auf die regionalen Immobilienmärkte»26 in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der in der Studie durchgeführten Literatur-Recherche sowie die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass sich keine Hinweise auf eigentliche Preiseinbrüche infolge eines Tiefenlagers oder nuklearer Aktivitäten (Kernkraftwerke) in Regionen finden lassen. Die Studie hat weiter gezeigt, dass eine exakte Quantifizierung der Effekte eines geologischen Tiefenlagers auf die Immobilien- und Bodenpreise aus heutiger Sicht unmöglich ist. Deshalb wird der Indikator mit Null gewichtet. Jedoch soll im Rahmen der SÖW in Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens eine Analyse der Umgebungstopografie vorgenommen und die allfällige lokale Beeinträchtigung der Immobilienwerte ergänzend qualitativ beurteilt werden (u. a. Sichtbarkeit der Oberflächenanlagen).
Weiter ist festzuhalten, dass mit der Beurteilungsmethodik verschiedene Standorte für geologische Tiefenlager miteinander verglichen werden sollen. Mit der Beurteilungsmethodik werden jedoch keine rechtlich geschuldeten Wertverminderungen untersucht. In Etappe 3 des Sachplanverfahrens werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen vertieft untersucht und die Grundlagen für ein Monitoring von sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen sowie allfällige Kompensationsmassnahmen, z. B. bei einer Wertverminderungen im Bereich Immobilien und Bodenpreise, erarbeitet.
3.8.4.6 Naturpärke
Die Gemeinde Zeihen fürchtet, dass ein geologisches Tiefenlager die Glaubwürdigkeit des Projektes Jurapark beeinträchtigen würde. Deshalb verlangt sie ein unabhängiges Gutachten zu allfälligen negativen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf den regionalen Naturpark.
Die Grüne Partei Brugg, SP AG, SP Bezirk Brugg, SP SH, KAIB und NWA Aargau sowie verschiedene Einzelpersonen sind der Meinung, dass ein geologisches Tiefenlager und ein regionaler Naturpark nicht vereinbar seien. Mit einem regionalen Naturpark solle eine nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die Qualität von Natur und Landschaft erhalten werden.
Das Forum VERA SH fordert die Aufnahme des Teilziels «Naturpark ermöglichen» in der Beurteilungsmethodik unter den Nachhaltigkeitsdimensionen «Umwelt» und «Gesellschaft».
Würdigung
Gemäss Art. 23e Abs. 1 des NHG und Art. 15 Abs. 1 der PäV sind Pärke von nationaler Bedeutung Gebiete mit hohen Natur- und Landschaftswerten. Ein geologisches Tiefenlager kann diese Werte durch seine notwendigen Infrastrukturen (Erschliessung, oberirdische Bauten etc.) beeinflussen. Der Grad der Beeinträchtigung hängt vom Umfang und der Lage solcher Infrastrukturen ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Aufgrund der heutigen Rechtslage besteht keine generelle Unvereinbarkeit eines regionalen Naturparks mit einem geologischen Tiefenlager.
Die Auswirkungen eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle auf Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie werden gemäss Sachplan in Etappe 2 untersucht. Dabei werden die Auswirkungen auf BLN-Gebiete und auch auf Projekte wie geplante oder bestehende regionale Naturpärke. Im Hinblick auf die Umweltver-
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26 ARE (2011): Wirkungen von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle auf die regionalen Immobilienmärkte, Bern.