Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 126 Seiten

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Ergebnisse der Auswertung

werden kann und was für konkrete Wirkungen auf die Landwirtschaft und den Tourismus zu erwarten sind. Ausserdem seien Optionen zuhanden der Schaffhauser Wirtschaftsförderung zu erarbeiten, um negative Auswirkungen auf die Region zu verhindern.

Forum VERA Jura-Südfuss gibt zu bedenken, dass Standorte in den Kantonen Aargau und Solothurn nicht – wie oft angenommen werde – aufgrund der vorhandenen Kernanlagen bereits feststehen würden. Es sei Aufgabe des Partizipationsverfahrens, aufzuzeigen, dass das Verfahren seriös, wissenschaftlich und demokratisch sauber durchgeführt werde. Weiter verlangt das Forum VERA Jura-Südfuss eine Partizipation, welche die Anliegen der Bevölkerung in Erfahrung bringt und nach Bundesbern weitertransportiert.

FME erachtet es für die demokratische Legitimation des Standortentscheids als wichtig, dass die regionale Partizipation wie vorgesehen durchgeführt werde.

Würdigung

Die bisherigen Erfahrungen mit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen, aber auch mit anderen komplexen und zum Teil umstrittenen Infrastrukturprojekten, zeigen, dass der Einbezug Betroffener frühzeitig beginnen muss – und nicht erst, wenn Entscheide gefällt werden. Mit der regionale Partizipation berücksichtigt der Sachplan geologische Tiefenlager diese Erkenntnis und gibt den Betroffenen die Möglichkeit, beim Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager mitzuwirken. Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager vom 2. April 2008 bildet die Grundlage und Legitimation für die Partizipation und enthält die Aufgaben und Pflichten, welche die Gemeinden der Standortregionen zu erfüllen haben. Er legt auch fest, wie sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen im Sachplanverfahren beteiligen können.

Sinn und Zweck der regionalen Partizipation ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung und der Organisationen einer Standortregion aufzunehmen und im Verfahren zu berücksichtigen. In Etappe 2 nehmen die Standortregionen gemäss Konzeptteil insbesondere folgende Aufgaben wahr:

– Sie erarbeiten bzw. konkretisieren in Zusammenarbeit mit den Entsorgungspflichtigen Vorschläge

zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur innerhalb der Planungsperimeter.

– Sie unterstützen das BFE bei der Erarbeitung der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie.

– Sie erarbeiten (bzw. aktualisieren bereits bestehende) Strategien, Massnahmen und Projekte für die

nachhaltige Entwicklung der jeweiligen Standortregion.

Der frühe und umfassende Einbezug der Behörden, der Bevölkerung und Interessensgruppen soll zudem sicherstellen, dass das Verfahren transparent und fair abläuft.

Ein Vetorecht der betroffenen Kantone und Gemeinden kann nicht im Rahmen des Sachplans oder der regionalen Partizipation eingeführt werden. Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, den Entscheid über ein Tiefenlager auf nationaler Ebene demokratisch zu fällen, da es sich bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle um eine nationale Aufgabe handelt. Es gilt zu betonen, dass die vorgesehenen partizipativen Prozesse über das gesetzliche Minimum hinausgehen, insbesondere auch was der Einbezug des angrenzenden Auslandes angeht. Gehört eine Gemeinde zu einer Standortregion, so wird sie einbezogen – dabei wird kein Unterschied gemacht, ob die betreffende Gemeinde in der Schweiz oder im angrenzenden Ausland liegt.

Die Frage, welche Auswirkungen allfällige Tiefenlager auf die Bevölkerungsentwicklung und die Wirtschaftsentwicklung der Region haben, wird im Rahmen der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie in Etappe 2 behandelt. Diese dient u. a. als Grundlage für die Erarbeitung von Massnahmen und Projekten für die nachhaltige Entwicklung in den Standortregionen.