Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/33: Totalrevision der Milchqualitätsverordnung (neu Milchprüfungsverordnung) / Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion · 6 Seiten
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Ergebnisbericht der Anhörung
Milchprüfungsverordnung (MiPV) und Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)
A. Allgemeines
Das BVET hat vom 7. Juni bis 7. Juli 2010 eine Anhörung zum Entwurf der Milchprüfungsverordnung (MIPV) und der Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP) durchgeführt.
Insgesamt sind 45 Stellungnahmen eingegangen von 20 kantonalen Departementen, 3 weiteren kantonalen Stellen, 3 interkantonalen Organisationen, 4 milchwirtschaftlichen Beratungsorganisationen, 3 Verbänden/Organisationen der Milchproduzenten, 5 Verbänden/Organisationen der Milchverwerter, 2 Labors, 1 Konsumentenschutzorganisation sowie 4 weiteren Organisationen.
Die Stärkung der Eigenverantwortung der Milchbranche wird grundsätzlich begrüsst. Gefordert wird verschiedentlich, dass die Verantwortlichkeiten besser geregelt werden und die Bestellung eines Gremiums (Fachausschuss oder Kommission) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Milchprüfung geregelt wird. Weiter plädieren einige Stellungnahmen für die Beibehaltung der finanziellen Unterstützung durch den Bund in Form von Beiträgen an die Beratung und/oder an die Untersuchungskosten. Anstelle des Preisabzugssystems bei mangelhafter Qualität der Milch soll ein Qualitätsbezahlungssystem eingeführt werden können, welches auch gute Qualität der Milch entsprechend honoriert. Betreffend die materielle Ausgestaltung der Milchprüfung sprechen sich einige Stellungnahmen gegen die Erhöhung der Untersuchungsfrequenz (24 anstelle von 14 Proben im Jahr) aus. Befürchtet wird weiter, dass die neuen Vorschriften über die Hygieneanforderungen (Streichung des Gefrierpunktes, geometrischer Mittelwert als Messmethode) eine Qualitätseinbusse zur Folge haben wird.
B. Zu den einzelnen Verordnungen
1. Milchprüfungsverordnung (MiPV)
Zu Artikel 1
Die Beiträge des Bundes an die Beratungstätigkeit sollen beibehalten werden (BE, GR NE, SZ, FROMARTE, OMV, SBV, Bamos, CASEi, LaBeCo).
Zu Artikel 3
Verschiedene Stellungnahmen (SBV, FROMARTE, Emmi, KOLAS, TSM) fordern die Präzisierung, dass die Verantwortung für die Durchführung, die Koordination, die Weiterentwicklung sowie für die Aufsicht über die Milchprüfung die nationalen Produzenten- und Verwerterorganisationen tragen. Weiter soll festgehalten werden, dass die Gesamtverantwortung beim Bund bzw. BVET bleibe (SBV, ASR, SBVZ, Qualitas, KOLAS). Gemäss Emmi, FRO-MARTE und TSM soll in der Verordnung verankert werden, dass die Produzenten- und Verwerterorganisationen eine Kommission für die Aufgaben im Rahmen der Milchprüfung bestimmen. Der SBV möchte festhalten, dass die Administrationsstelle für die Koordination und Weiterentwicklung einen Fachausschuss mit Vertretern der nationalen Produzenten- und Verwerterorganisationen, des BVET und des Nationalen Referenzlaboratorium einsetzt.