Bericht TSV

Vernehmlassung 2010/38: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) · 5 Seiten

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Änderung der Tierseuchenverordnung: Anhörung vom 2.9. - 22.11.2010 Ergebnisbericht

1. Ausgangslage

Das Bundesamt für Veterinärwesen führte vom 2. September bis 22. November 2010 eine Anhörung zur Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) durch.

Bei verschiedenen Tierseuchen hat sich die Seuchen- oder Risikolage verändert, was Anpassungen bei den Massnahmen notwendig macht. Die Änderungen bezwecken eine Aktualisierung einzelner Bestimmungen zur Bekämpfung von Tierseuchen. Der Grund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere im Bereich der Caprinen Arthritis Enzephalitis, der niedrigpathogenen Geflügelpest und der infektiösen Laryngotracheitis der Hühner sowie eine Neubeurteilung der Situation im Bereich der Pferdepest.

Es sind insgesamt 68 Stellungnahmen eingegangen: 24 Kantone, 10 kantonale Stellen, 12 Pferdeorganisationen, 10 landwirtschaftliche Organisationen und Tierhalterorganisationen, 3 tierärztliche Organisationen, 8 weitere Organisationen und eine Privatperson.

2. Allgemeine Bemerkungen

Die Anpassungen einzelner Massnahmen zu verschiedenen Bestimmungen bei einigen Tierseuchen werden grundsätzlich unterstützt, ebenfalls die Vorschläge im Zusammenhang mit der Ausstellung der Equidenpässe. Hier wird jedoch grossmehrheitlich gefordert, dass beim Anforderungsprofil an die passausstellenden Stellen darauf verzichtet wird, dass diese für die Anerkennung im Durchschnitt zweier Jahre mindestens 100 Pässe ausstellen müssen. 17 Kantone und 3 Organisationen begrüssten ausdrücklich die Aktualisierung der Massnahmen in Bezug auf die Pferdepest und die Aufnahme von West Nil Fieber (WNF) in die TSV.

3. Zu den einzelnen Bestimmungen

3.1. Zu überwachende Tierseuchen (TSV Art. 5)

Spezifische Kommentare zur Aufnahme von WNF in die TSV als „zu überwachende Seuche“ gab es keine.

3.2. Kennzeichnung und Registrierung von Equiden (TSV Art. 15dbis und 15dter)

Die Vorschläge zu „wer Pässe ausstellen darf“ und „welche Kriterien erfüllt werden müssen“, werden nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Folgende Änderungen werden gewünscht:

 3 Organisationen (JU, SBV und FM) wünschen, dass die TVD nur Pässe für Pferde, die nicht in einer Zuchtorganisation angeschlossen sind, ausstellen soll.

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