Bericht TSV

Vernehmlassung 2010/38: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) · 5 Seiten

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 Die Bestimmung, dass Zuchtböcke jährlich serologisch auf CAE zu untersuchen sind, soll ersatzlos gestrichen werden (TI und TG). Der SZZV und SBV hingegen möchten, dass alle Ziegenböcke jährlichen serologisch auf CAE untersucht werden.

 22 Stellen (AR, AI, BE, BL, BS, FR, Vetamt FR, GL, GR, JU, Vetamt JU, LU, NE, NW, TG, TI, VdU, VS, ZG, ZH, VSKT, GST) wünschen, dass beim Verdacht zwischen klinischem Verdacht und Ansteckungsverdacht (aufgrund epidemiologischer Hinweise) unterschieden wird. Beim klinischen Verdacht gilt der Verdachtsfall als widerlegt, wenn die serologische Untersuchung des/r betreffenden Tiere/s negativ ausgefallen ist.

 8 Stellen verlangen, dass für Massnahmen im Seuchenfall klar bezeichnet wird, welche Tiere auszumerzen sind (BS, FR, Vetamt FR, JU, Vetamt JU, VS, ZH, SZZV). Dank der neuen Diagnostikmöglichkeiten gibt es keine verdächtigen Tiere mehr, die ausgemerzt werden müssen. Es sollen nur diejenigen Nachkommen der verseuchten weiblichen Tiere ausgemerzt werden, bei denen eine Ansteckung möglich gewesen wäre. Nach Aufhebung der Sperre soll zudem nur eine einmalige Nachuntersuchung aller Tiere des Bestandes nach 6 Monaten durchgeführt werden müssen (BS, JU, Vetamt JU, NE, VS).

 Falls bei einem positiven serologischen Befund auf SRLV Typ MVV bei Ziegen Massnahmen vorgesehen sind, weist die GST darauf hin, dass dies in die TSV aufgenommen werden muss.

3.8. Enzootische Pneumonie der Schweine (EP) (TSV Art. 245f)

Die Informationspflicht der umliegenden Schweinehaltenden bei einem EP-Seuchenfall wird von den Kantonen GL, JU und NE abgelehnt. Begrüsst wird die neue Regelung hingegen vom Kanton LU mit hoher Schweinedichte und von den Organisationen suisag und SVV.

3.9. Infektiöse Laryngotracheitis der Hühner (ILT) (TSV Art. 264a)

18 Kantone, die VSKT und die GST haben bemängelt, dass der verwendete Begriff "Heimtiere" in der TSV nicht definiert ist. Ansonsten wird die Möglichkeit einer Sanierung über die Auslagerung von Bruteiern begrüsst, auch vom Schweiz. Bauernverband. ZH, FR, LU und BS bemerkten, dass die Anforderungen an den Auslagerungsort näher definiert werden sollten.

Die Bell AG und Micarna SA verlangen, dass diese Sanierungsmöglichkeit auch bei Elternbetrieben zur Produktion von Bruteiern von Legehennen und Masttieren angewendet werden kann. Zudem möchten sie unter sichernden Auflagen auch eine Impfung gegen die ILT zulassen.

Die Geflügeltierärztin Karin Kreyenbühl hat Bedenken angemeldet, dass ein Monat für die Auslagerung von Bruteiern zu knapp bemessen sein könnte. Zudem sollte darauf hingewiesen werden, dass die Bruteier vor der Auslagerung desinfiziert werden sollten. Die Sanierungsmethode empfindet sie als sehr aufwändig und kostspielig. Zudem sieht sie den Erfolg gefährdet, wenn dieses Konzept nicht grossflächig angewendet wird.

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