Bericht VTNP

Vernehmlassung 2010/38: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) · 8 Seiten

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Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP): Anhörung vom 2.9. - 22.11.2010

Ergebnisbericht

Dieser Bericht stellt eine Übersicht der wichtigsten Ergebnisse der Anhörung dar. Die detaillierten Kommentare sind in einer separaten Tabelle zusammengestellt. Sie wurden im Rahmen der Auswertung und Überarbeitung des Anhörungsentwurfes mit evaluiert.

A. Ausgangslage

Das Bundesamt für Veterinärwesen führte vom 2. September bis 22. November 2010 eine Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) durch.

Zum VTNP-Entwurf sind insgesamt 79 Stellungnahmen eingegangen (siehe Liste im Anhang 1): 33 von kantonalen Regierungen, Departementen und Veterinärdiensten, 44 von Verbänden, Branchenorganisationen und Unternehmen, 2 von Einzelpersonen.

Mit der Totalrevision soll die Äquivalenz der VTNP zum EU-Recht erhalten werden. Wichtigste Punkte sind die Erweiterung des Geltungsbereiches (namentlich der Einschluss von Nebenprodukten auf der Basis von Milch, Eiern und Honig), und das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Tiere, die in der EU seit mehreren Jahren verboten ist (die von der Schweiz ausgehandelte Übergangsfrist läuft am 30.6.2011 aus).

B. Allgemeine Bemerkungen und Kommentare zu den Abschnitten 1. „allgemeine Bestimmungen“ (Artikel 1-3 des Anhörungsentwurfes) und 2 „Tierische Nebenprodukte“ (Einteilung in Kategorien nach Art. 4-6) des Anhörungsentwurfes)

Die Organisationen und Kantone anerkennen fast einheitlich die Notwendigkeit der Revision und die Grundsätze, wonach tierische Nebenprodukte so weit wie möglich unter Einhaltung der Seuchensicherheit verwertet werden sollen und die Äquivalenz mit der EU-Gesetzgebung erhalten werden muss. Der fachliche Inhalt findet „als Ganzes“ breite Zustimmung, die Komplexität der Materie wird anerkannt. Die Struktur und Lesbarkeit des Dokumentes wird unterschiedlich beurteilt. Für einige Kantone ist der Entwurf schlecht strukturiert. Andere machen konkretere Vorschläge wie einen „Aufbau nach Kategorien“, „Positivlisten statt Ausnahmen“ oder eine Überprüfung der Gliederung in Bezug auf Artikel Text und Anhänge, bzw. anwenderorientierte thematische Vollzugshilfen (ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, BL, ZG, SO, SG, AG, NE, JU, VD, TI, VSKT,GST, TVL, VKS-ASIC). AR, AI, GR, TG weisen den Entwurf zurück, unter anderem mit der Begründung, dass die BSE-gestützten Verfütterungsverbote aus wissenschaftlicher Optik obsolet seien. Sie fordern teilweise eine grundsätzlich Überarbeitung und eine erneute Anhörung. Vertreter landwirtschaftlicher Organisationen, Lebensmittelproduzenten und die grossen Entsorgungsbetriebe beurteilen die Vorlage positiv. Sie stufen den Entwurf als (im Vergleich zur EU-Gesetzgebung oder der bisherigen VTNP) klarer und übersichtlicher ein (ASR, SwissHerdbook, Proviande, SMP, aber auch UR). Einige attestieren der Vorlage gar „ eine bessere Lesbarkeit und Rechtssicherheit“, und plädieren teilweise vehement für einen Erhalt „solch einfacher Schweizer Verordnungen“ (Centravo, TMF).

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